
Transparency International wies darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vergangene Woche abgelaufen ist. Während ändere Mitgliedsstaaten die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt hätten, ist es in Deutschland bislang bei einem Referentenentwurf geblieben. Eine Gesetzgebung zum Schutz von anonymen Hinweisgebern gibt es in Deutschland bislang nicht.
Da der Koalitionsvertrag die Umsetzung der Richtlinie vorsieht, fordert Transparency die neue Bundesregierung zu umgehendem Handeln auf, damit es nicht zu einem Vertragsverletzungsverfahren und einem „blauen Brief“ aus Brüssel kommt. Der Schutz von Personen, die Hinweise auf Verstöße gegen deutsches Recht sowie weiteres Fehlverhalten geben sei ein echtes Zeichen für einen gesellschaftlichen Aufbruch, der Zivilcourage und die Interessen der Allgemeinheit schütze.
Praxistipp:
Wenn Sie verpflichtetes Unternehmen nach dem GwG sind und mehr als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigen, sollten Sie für die Einrichtung einer Hinweisgeberstelle in Ihrem bzw. für Ihr Unternehmen sorgen. Denn dass die Umsetzung in deutsches Recht erfolgen wird ist klar, auch wenn der Zeitpunkt noch offen ist. Hier haben wir ausführlich darüber berichtet und Ihnen auch Links zu den Gesetzestexten zur Verfügung gestellt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge