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Whistleblowing, Hinweisgeber
Hinweisgeberstelle – vom Aschenputtel zur Prinzessin? 
24.02.2022 – In der neuesten Ausgabe des BaFin Journals berichtet die Aufsichtsbehörde, dass sie ihre Hinweisgeberstelle weiter ausgebaut hat.

Mitte 2016 wurde bei der BaFin eine Hinweisgeberstelle eingerichtet. Diese dient dazu, dass Menschen, die im Rahmen ihrer persönlichen oder beruflichen Stellung besondere Informationen über beaufsichtigte Unternehmen, z.B. über ein Fehlverhalten, erlangt haben diese Informationen an die Aufsichtsbehörde melden können.  

Dass eine solche Stelle Sinn macht, hat spätestens der Wirecard-Skandal gezeigt, auch wenn dort die frühzeitig bei BaFin und FIU eingegangenen Hinweise wohl nicht rechtzeitig genug von den öffentlichen Stellen genutzt wurden. Die Meldestelle der BaFin wird jedenfalls zunehmend genutzt und wird nach Angaben der Aufsicht auch weiter aufgewertet.  

Die Hinweise sollen – wie die Tauben im Märchen Aschenputtel – die Aufsicht dabei unterstützen, gute Informationen über die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen zu bekommen. Dazu wurde, auch als Reaktion auf den Wirecard-Skandal, die Hinweisgeberstelle in einem eigenen Referat komplett neu aufgestellt und verfügt nun auch über ein elektronisches Hinweisgebersystem, das anonyme Kommunikation ermöglicht. Flankiert wird es von der neuen Market Contact Group, einer Anlaufstelle für Marktteilnehmer wie Shortseller oder Journalisten, die häufig auch über entsprechende Informationen zu Unternehmen verfügen.  

Praxistipp: 
Auch wenn die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowing durch den deutschen Gesetzgeber nicht fristgerecht erfolgte, sollten Sie als Unternehmen sich spätestens jetzt darauf vorbereiten. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen eine entsprechende Hinweisgeberstelle einrichten – über die Anforderungen und auch die Möglichkeit zur Auslagerung an eine externe Stelle haben wir berichtet. Wenn Sie in diesem Punkt Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. 


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