
Dass Krypto Dienstleister derzeit eine gute Phase haben, kann man nicht wirklich behaupten. In 2022 gab es einige Zusammenbrüche, der spektakulärste die Insolvenz der zeitweise zweitgrößten Handelsplattform FTX. Und nun kommt gleich zu Jahresanfang eine hohe Geldstrafe für die weltweit größte Kryptobörse Coinbase hinzu.
In einem Vergleich hat sich Coinbase mit dem Bundesgericht New York auf eine Geldstrafe von 100 Millionen Dollar geeinigt und damit ein langwieriges Verfahren abgeschlossen. Hintergrund ist, dass der Plattform vorgeworfen wurde, Kunden bei der Eröffnung von Konten nicht ausreichend überprüft zu haben, wodurch auch kriminelle Akteure zugelassen worden seien, die den Anbieter zur Geldwäsche missbraucht hätten.
Die Hälfte der Summe wird als Strafzahlung fällig, die andere Hälfte muss das Unternehmen in die Verbesserung seiner Kontrollmechanismen stecken. Insgesamt könnte das Verfahren einen Vorgeschmack darauf geben, was Krypto-Dienstleister in der EU nach Verabschiedung der neuen Geldtransfer-Verordnung zu erwarten haben. Diese ist Teil des umfassenden Paketes, mit dem die EU-Kommission die Geldwäschebekämpfung verbessern will.
Praxistipp:
Die Einhaltung regulativer, insbesondere geldwäscherechtlicher Vorgaben sichert eine Unternehmensexistenz und schützt davon, als Unternehmen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Wir empfehlen daher, sich als verpflichtetes Unternehmen gewissenhaft mit einer effektiven Geldwäschecompliance auseinanderzusetzen. “You think Compliance is expensive? Try Non-compliance!”
So wie die Regulierung und die Rahmenwerke zur Bekämpfung der Geldwäsche bei Kryptowerten werden immer wirksamer, so intensiver werden Kryptowerte zur Geldwäsche genutzt, indem z.B. professionelle Geldwäschenetzwerke Kryptowerte als Dienstleistung anbieten. Natürlich beobachten dies auch die zuständigen Aufsichtsbhörden und werden ihrerseits Schritte unternehmen, um diesen Entwicklungen wirksam zu begegnen. Handlungsbedarf ist damit bei allen Marktakteuren geboten.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge