2021 hat die EU-Kommission eine Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche in der EU angestoßen und dazu vier Teilprojekte initiiert (wir berichteten):
- Die Einrichtung einer zentralen EU-Aufsichtsbehörde (AMLA) zur Koordination und Überwachung der nationalen Aufsichtsbehörden – mit eigenen Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten bei großen grenzüberschreitend tätigen Verpflichteten.
- Eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche, die wesentliche Kernpflichten vereinheitlicht und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Rechtskraft erlangt (AML-Verordnung).
- Eine aktualisierte 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten wie bisher in nationales Recht umgesetzt werden muss.
- Eine neue Verordnung zu Geldtransfers, die künftig auch den Transfer von Kryptowerten engeren Vorschriften unterwirft.
Wie bei solchen Großprojekten üblich dauert der Entscheidungsprozess seine Zeit und ist von den unterschiedlichsten Interessen beeinflusst. Nicht nur, dass die EU-Mitgliedsländer in den verschiedenen Punkten teils unterschiedliche Meinungen haben, auch die Interessenvertreter aus Industrie und Verbänden beteiligen sich mit zahlreichen Vorschlägen zur Verschärfung oder Streichung einzelner Punkte.
Insofern stellt die Einigung des EU-Ministerrates auf einen gemeinsamen Standpunkt einen Meilenstein dar, der den erwartbaren Rahmen für die Veränderungen aufzeigt, die soweit möglich noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollen. Dies ist auch dem nachhaltigen Einsatz des tschechischen Ministerpräsidenten zu verdanken, der zuletzt den Vorsitz im Rat hatte. Wichtige Eckpunkte der Einigung des Ministerrates sind dabei:
- Die Ausweitung der Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor wodurch alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen der Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre Kunden unterworfen werden. Diese gelten bei Transaktionen im Wert von 1.000 Euro oder mehr sowie insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
- Ebenfalls sollen die Vorschriften der Kryptowerte-Transferverordnung für Drittfinanzierungsanbieter und Händler von Edelmetallen, Kulturgütern sowie Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede gelten.
- EU-weit soll eine Obergrenze für Barzahlungen von 10.000,- Euro eingeführt werden. Es steht den Mitgliedsstaaten frei, niedrigere Grenzwerte festzulegen.
- Drittländer mit hohem Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sollen künftig unmittelbar von der FATF übernommen werden. Die EU wird damit auf die umständliche (Teil-)Übernahme in eine eigene Delegierte Verordnung absehen, um den Prozess zu vereinheitlichen und wesentlich zu beschleunigen. Künftig wird die EU damit die sog. „schwarze“ und die „graue“ Liste der FATF 1:1 übernehmen.
- Die Vorschriften über das wirtschaftliche Eigentum (und die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten) sollen EU-weit stärker harmonisiert und transparenter gemacht werden. Dazu werden auch die Vorschriften zur Ermittlung dieser wirtschaftlich Berechtigten präzisiert – auch für Nicht-EU-Unternehmen.
- Dazu sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, Zugang zu den in den Transparenzregistern enthaltenen Informationen hat – dies soll ausdrücklich auch für Journalisten und Zivilorganisationen gelten, die einen Bezug zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche haben. Dieser Punkt dürfte damit auch eine Reaktion auf das Urteil des EUGH sein, der den unbeschränkten Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen als rechtswidrig eingestuft hatte.
Praxistipp:
Für alle verpflichteten Unternehmen ist die frühzeitige Beschäftigung mit den zu erwartenden Verschärfungen in der Geldwäscheprävention zu empfehlen. Auch wenn die abschließende Diskussion und Verabschiedung durch das EU-Parlament noch Änderungen bringen kann und noch einige Monate dauern wird, steckt der Beschluss des Ministerrates den Rahmen für diese Veränderungen – die Pressemitteilung dazu mit weiteren Links finden Sie hier.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge