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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Immobilien – erneuter Vorstoß zur Schließung einer Lücke im GwG 
20.06.2023 – Das Geldwäschegesetz wurde in den letzten 24 Monaten mehrfach ergänzt und geändert, um die Geldwäscheprävention zu verbessern. Doch nicht in allen Fällen erfolgreich.

So wurde bei der Umsetzung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in 2021 aus unerklärlichen Gründen kurz vor der Verabschiedung ein Passus neu aufgenommen, der die Bemühungen zur Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich konterkariert (wir berichteten). Vermutlich aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit der Notare wurde die kurz vorher durch die Meldepflichtverordnung Immobilien geschaffene Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen erheblich eingeschränkt. 

Das Land Berlin hat deswegen bereits vor einiger Zeit eine Bundesratsinitiative gestartet, um es insbesondere Aufsichtsbehörden möglich zu machen, verdächtige Fälle zu melden, die ihnen im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeiten auffallen. Dies ist laut dem derzeitigen Wortlaut des GwG (§ 43 Abs. 2) nicht möglich, wenn die Behörden „nicht zur Meldung verpflichtet sind“. Das bedeutet für Notare, dass sie nur eine Verdachtsmeldung abgeben müssen, wenn sie sichere Kenntnis von Geldwäsche haben, jedoch nicht bei einem Verdacht. Mag man das bei Notaren (wie Rechtsanwälten) noch mit den Besonderheiten des Mandatsverhältnisses begründen, ist es nachgerade absurd, dies auch auf die entsprechenden Aufsichtsbehörden auszuweiten. Die Arbeit der ansonsten sehr erfolgreichen Task Force Immobilien in Berlin wird dadurch nachhaltig behindert. 

Nun will die Fraktion der Linken im Berliner Senat einen erneuten Vorstoß zu einer Bundesratsinitiative starten, damit der entsprechende Passus im GwG gestrichen wird. Dass das Thema Geldwäscheprävention offensichtlich parteiübergreifend Beachtung findet, ist zu begrüßen. Und dem Bundesfinanzminister darf man wünschen, dass er diese Initiative aufgreift, denn der Immobiliensektor insgesamt und vor allem in Berlin ist für Geldwäsche bekanntermaßen besonders anfällig. 


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