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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Land Berlin will Geldwäsche-Kontrolle verbessern
29.09.2021 – Der Berliner Senat fordert vom Bund eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche. Dabei steht ein Passus des zum 01. August dieses Jahres reformierten GwG im Fokus, der eine besonders anfällige Branche schont.

Der Berliner Senat fordert mit einer Bundesratsinitiative eine (erneute) Änderung des Geldwäschegesetzes mit dem Ziel Geldwäsche im Bereich von Immobiliengeschäften und Gesellschaftsgründungen effektiver bekämpfen zu können. Die Initiative verfolgt zwei Ziele: 

  1. Wiederherstellung der Lage, wie sie vor dem 01.08.2021 war und damit Ermöglichung einer effektiven Geldwäscheaufsicht bei allen notariellen Verträgen. Vorher konnte die vom Land Berlin eingesetzte Geldwäsche Task-Force eigenständig Verdachtsmeldungen an die FIU abgeben – Notare können dies nur, wenn sie positive Kenntnis von einer Geldwäschehandlung haben oder wenn ein Fall der Geldwäschegesetzmeldeverordnung Immobilien vorliegt. Durch einen in § 44 GwG eingefügten Passus wurden die Meldemöglichkeiten der Aufsicht wesentlich eingeschränkt (wir berichteten). 
  2. Erweiterung der Meldepflichten der Notare auf den Bereich der Gesellschaftsgründungen und -übertragungen, da dieser ebenfalls sehr geldwäscheanfällig ist.

Dass der Immobiliensektor insgesamt (und in Berlin besonders) anfällig für Geldwäsche ist, hat die Erste Nationale Risikoanalyse festgestellt. Dass nicht alle Notare korrekt arbeiten, hat laut Berlins Justizminister Behrendt die Tätigkeit der vom Land eingesetzten Task Force ergeben, die in den ersten 18 Monaten ihrer Tätigkeit allein für Berlin 86 zusätzliche Verdachtsmeldungen abgab. Dies ist ihr nach der Neufassung des GwG seit August 2021 nicht mehr möglich.  

Wie der zusätzliche Passus in die Überarbeitung des GwG – die eigentlich der Umsetzung des neuen TraFinG und der Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister dienen sollte – gelangt ist, bleibt unklar – vermutlich ein klassischer Fall von erfolgreichem Lobbyismus. Denn die Bundesnotarkammer hält den Vorschlag für überflüssig – die Notare seien sich des Geldwäscheproblems bewusst, dies zeige die deutlich angestiegene Anzahl von Verdachtsmeldungen aus diesem Bereich. Allerdings ist die vermutlich zu großen Teilen auf die Meldeverordnung Immobilien zurückzuführen. 


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