
Der Bericht ist zwar nicht brandneu, aber die Informationen sind in verschiedener Hinsicht interessant. Zum Einen weil er zeigt, dass auch andere europäische FIU’s mit sog. Typologiepapieren arbeiten. Darunter versteht man eine Sammlung von potenziell verdächtigen Auffälligkeiten bei Transaktionen mit Kunden. Diese Papiere werden auch von der Zentralstelle für Finanztransaktionsanalysen (FIU) Deutschland erstellt und sind normalerweise vertraulich und nur den verpflichteten Unternehmen in einem geschützten internen Bereich zugänglich. Aus den vielen hunderttausenden Verdachtsmeldungen, die bei der FIU eingehen, werden typische Verhaltensweisen und Vorgehensmuster extrahiert, um die verpflichteten Unternehmen zu sensibilisieren. Solche Verhaltensweisen können z.B. die fehlende Bereitschaft eines Kunden zur Aufdeckung eines wirtschaftlich Berechtigten sein oder sein Bemühen, seine Identifizierung zu umgehen.
Auch die italienische Unitá die informazione finanziaria (UIF), das Pendant zur deutschen FIU, erstellt solche Typologiepapiere mit Indikatoren, die als anomal gelten und auf eine mögliche Geldwäsche hindeuten. Selbstverständlich kann es im Einzelfall für einzelne der aufgeführten Punkte auch einen nachvollziehbaren Grund geben – aber der Verpflichtete sollte diese Indikatoren als Warnsignal ansehen und ggfs. zusätzliche Sorgfaltspflichten durchführen. Sobald zwei oder mehr solcher Indikatoren bei einer Kundenbeziehung oder Transaktion zutreffen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um versuchte Geldwäsche handelt, recht groß.
Für einzelne Branchen geben die FIU auch spezielle Typologiepapiere heraus, die auf die besonderen Gegebenheiten der Branche Rücksicht nehmen. Ein Beispiel dafür ist die Typologie für Glücksspielanbieter, die fast 50 verschiedene Indikatoren (auch red flags genannt) auflistet.
Praxistipp:
Da die Typologiepapiere der deutschen FIU immer noch in Bearbeitung und damit seit Monaten nicht zugänglich sind, können Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG (Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen) in den Hinweisen der italienischen Aufsicht zumindest temporär wertvolle Hinweise erhalten. Den Link zum Bericht des Magazins mit der Auflistung finden Sie unter diesem Beitrag.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge