Über die Anfälligkeit sog. Kryptomixer haben wir schon berichtet. Darunter versteht man eine spezielle Dienstleistung, die die Anonymität von Kryptotransaktionen gewährleisten sollen, indem sie gezielt Transaktionen verschiedener Absender mischen, stückeln und zeitversetzt übertragen.
Gegen einen dieser Dienste sind nun hessische Behörden vorgegangen und haben dabei nicht nur die Serverinfrastruktur der Plattform „ChipMixer“ beschlagnahmt, sondern auch Daten im Umfang von 7 Terabyte und Kryptowerte im Gegenwert von über 40 Millionen Euro, die mutmaßlich kriminellen Ursprung haben. Insgesamt sollen in den sechs Jahren des Bestehens über 150.000 Bitcoin gewaschen worden sein, was selbst zu derzeitigen Kursen fast 4 Milliarden Euro entspräche. Der fragliche Dienst wurde im Darknet betrieben – damit ist mit der internationalen Zusammenarbeit ein großer Schlag gegen die zunehmende Nutzung dieser Kryptodienste zur Geldwäsche gelungen.
Praxistipp:
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihren Geschäftsaktivitäten (oder privat) mit Transaktionen mit Kryptowerten in Berührung kommen, sollten Sie besonders auf die Seriosität der Dienstleister achten, die Sie für Ihr Wallet und mögliche Transaktionen nutzen. Dienstleister, die auf eine Verifizierung der Kundendaten bei der Eröffnung eines Kontos verzichten, sollten nicht genutzt werden.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge