Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Glücksspiel, Sportwetten, Lotterie
Malta im Glück?
13.01.2023 – Malta hat sich als Paradies für Internetanbieter von Glücksspielen einen Namen gemacht. Immer wieder gibt es Kritik, dass diese für Geldwäsche missbraucht werden – fraglich ist, ob sich das mit der beabsichtigten Einführung der EU-Geldwäscheverordnung in 2023 ändert.

Dass sich internationale Anbieter von Online-Glücksspielen auf Malta tummeln ist kein Zufall – niedrige Steuern und Gebühren und eine frühe Liberalisierung des Marktes führten dazu, dass sich die Branche innerhalb der EU Malta als Zentrum ausgewählt hat. Kritik daran kommt immer wieder auf, insbesondere, da die Regelungen für Online-Glücksspiel auf Malta deutlich laxer sind als in vielen anderen EU-Staaten, auch in Deutschland.  

Eine im Dezember 2022 im EU-Parlament vorgestellte Studie des Anti-Mafia-Vereins „Mafia – Nein, danke“ belegt nun, dass insbesondere für die italienische Mafia die auf Malta lizensierten Casinos ein beliebtes Mittel zur Geldwäsche darstellen. Insgesamt wurden dazu hundert italienische Ermittlungsverfahren der letzten 25 Jahre ausgewertet, bei denen es u.a. um Glücksspiel ging. Von immerhin insgesamt 6,7 Milliarden Euro, die die italienische Finanzpolizei in diesen Verfahren beschlagnahmt hat, entfielen mit über 4 Milliarden Euro rund 2/3 auf Fälle in denen maltesische Online-Glücksspielanbieter zur Geldwäsche genutzt wurden.  

Die Forderungen an die EU drängen auf eine Verschärfung der Vorschriften in diesem Bereich – so sollen Überweisungen von Geldern aus Glücksspiel-Konten nur noch auf Bankkonten erlaubt sein, die dem Spieler zuzuordnen sind und auch Einzahlungen sollen nur noch mittels Überweisung oder Kreditkarte möglich sein, um anonyme Einzahlungen zu erschweren. Bisher wird dafür häufig PayPal genutzt. 

Da passt es gut, dass das EU-Parlament ohnehin gerade den Entwurf für die neue EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung sowie die 6. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie diskutiert. Ob dies allerdings an der Situation etwas zu ändern vermag, bleibt jedoch offen, denn der Ministerrat der EU hat auf seiner Tagung Anfang Dezember zwar einige Verschärfungen verabredet (s. unseren Bericht), allerdings auf neue Restriktionen für Online-Glücksspiel verzichtet.   

Praxistipp: 

Da auch Glücksspielanbieter zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz gehören, müssen sie sich mit der Risikodisposition ihres Unternehmens auseinandersetzen; konkret: Sie müssen eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen und diese laufend aktualisieren. In dieser Risikoanalyse müssen sie sich u.a. auch mit den äußeren Rahmenbedingungen (dem wirtschaftlichen, rechtlichen/regulatorischen Umfeld sowie der Kriminalität) auseinandersetzen, innerhalb deren sich das Unternehmen bewegt. Daher empfehlen wir, sich mit dem Inhalt folgender Dokumente vertraut zu machen:  


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022