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Neue EU-Behörde AMLA soll auch Krypto-Firmen regulieren
16.03.2022 – Im vorigen Jahr stellte die EU-Kommission ihre Pläne zur weiteren Verbesserung der Verhinderung von Geldwäsche vor. Ein Teil davon ist die Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde (AMLA – Anti-Money-Laundering-Authority).

Die neue Geldwäsche-Aufsichtsbehörde soll 2024 ihre Arbeit aufnehmen und voraussichtlich 2026 voll arbeitsfähig sein, das EU-Parlament muss ein entsprechendes Gesetz noch verabschieden. Im Rahmen der Diskussionen wird nun von verschiedenen Ländern (u.a. Deutschland, Österreich, Spanien und Italien) gefordert, dass die neue Aufsichtsbehörde auch explizit für die Regulierung von Krypto-Firmen zuständig sein soll. Dies ist im Vorschlag der EU-Kommission bereits angelegt.

Der spanische EU-Abgeordnete Garicano betonte, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass der Anwendungsbereich der neuen EU-Behörde ausdrücklich Krypto-Vermögenswerte einschließe, da dieser Bereich besonders anfällig für Geldwäsche sei (wir berichteten mehrfach). In diesem Zusammenhang sollen auch die Regeln und Vorschriften für den Transfer von Kryptowerten konkreter gefasst werden.  Außerdem wird angeregt, dass ähnlich wie z.B. bereits in den USA eine Arbeitsgruppe mit Spezialisten zum Thema Kryptowerte bei der Behörde eingerichtet werden soll. 

Das International Narcotic Control Board (INCB), ein internationales Kontrollgremium, welches für die Überwachung der Umsetzung der internationalen Drogenabkommen zuständig ist, sieht ebenfalls in Kryptowährungen eine zunehmende Gefahr für internationale Geldwäscheaktivitäten. Dem gerade veröffentlichten „Report 2022“ zufolge waschen Südamerikanische Drogenkartelle zunehmend ihre illegal erworbenen Vermögenswerte (Drogengelder) über Transaktionen mit Hilfe von Kryptowährungen. 

Finanzdienstleister und FinTechs in diesem Bereich empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig intensiv mit internen Sicherungs- und Monitoringmaßnahmen zu beschäftigten;  das regulatorische Umfeld wird engmaschiger werden.



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