Unzählige Diskussionen zwischen BMF, BMJ und der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK sowie mehrere Lösungsvorschläge fanden keine ausreichende Mehrheit. Seither hangelt man sich mit einem Nichtanwendungsbeschluss für die Streichung von einem Jahr zu nächsten – nun wurde der Beschluss erneut bis zum 31.12.2026 verlängert.
Hintergrund ist, dass in der Zwischenzeit eine intensive Prüfung erfolgen soll, ob das „belgische“ Modell, das mit einem Algorithmus Auffälligkeiten bei Kontobewegungen auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche prüfen kann, auch für Deutschland angewendet werden kann. Neben einer Lösung des lange anliegenden Problems könnten dadurch womöglich auch noch weitere Vorteile wie Vereinfachungen bei den Geldwäscheprüfungen der Rechtsanwaltskammern erreicht werden.
Bleibt zu hoffen, dass es im kommenden Jahr gelingt, den gordischen Knoten bei den Sammelanderkonten zu zerschlagen, damit die Geschichte nicht endlos wird.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge