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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Sanktionsdurchsetzungsgesetz I verabschiedet
01.06.2022 – Der Bundestag hat unlängst das erste Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit EU-Sanktionen von deutschen Behörden schneller und schlagkräftiger umgesetzt werden können. Das SanktDG I ist dabei ein sog. Artikelgesetz, das Änderungen an verschiedenen anderen Gesetzen (z.B. Außenwirtschafts- und Geldwäschegesetz) beinhaltet. Damit wurde der Kabinettsentwurf (wir berichteten) in kürzester Zeit vom Bundestag verabschiedet und in Kraft gesetzt.

Inhaltlich werden einerseits die Informationsrechte der beteiligten Bundesbehörden (Bundesbank, BaFin, BAFA, FIU) erweitert – sowohl hinsichtlich des Zugriffs auf bestehende Informationen wie auch des Rechts auf Ermittlung z.B. von wirtschaftlichen Eigentümern. Ergänzt wird dies durch die Möglichkeit, Vermögensgegenstände bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die zusätzliche Verpflichtung von sanktionierten Personen und einschlägigen Dienstleistern, ihre Vermögenswerte anzuzeigen ist in Kombination mit einer möglichen Haftstrafe bei Nichtbefolgung dieser Anzeigepflicht auch nach Einschätzung von Transparency Deutschland ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auswertungen von Transparency zur Umsetzung der Sanktionen in verschiedenen Ländern zeigen allerdings, dass noch weitere Schritte folgen sollten.

Dazu soll in Kürze ein zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz verabschiedet werden, das weitere Anpassungen u.a. im Bereich der Behördenorganisation und dem Informationsaustausch zwischen Behörden enthalten soll.

Praxistipp:

Sanktionen und ihre Einhaltung sind aktuell das zentrale Thema auch der Geldwäschebekämpfung. Von daher empfiehlt sich die Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen des SanktDG – den Gesetzestext finden Sie hier. Wenn Sie darüber hinaus als verpflichtetes Unternehmen Fragen zum korrekten Umgang mit Sanktionen haben, sprechen Sie uns gerne an.


Unsere Leistungen
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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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