Dass Krypto-Plattformen inzwischen vermehrt von Geldwäschern genutzt werden, um die Herkunft ihrer kriminellen Vermögenswerte zu verschleiern, ist bekannt. Dass es einige der Plattformbetreiber mit ihren Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche nicht allzu ernst nehmen, leider auch. Dabei stehen immer wieder Verstöße gegen die Pflicht zur Identifizierung der Kunden im Fokus.
Nun ist dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein deutlicher Schlag gegen gleich 47 verschiedene Betreiber von Krypto-Plattformen gelungen – ihnen wird Geldwäsche und die Zulassung der Nutzung ihrer Plattformen für kriminelle Handlungen vorgeworfen. Dabei kassieren die Betreiber der Plattform meist eine Gebühr, ähnlich wie bei Ebay oder Booking.com. Oft wissen sie tatsächlich nicht, welche Geschäfte ihre Kunden über die Plattform abwickeln. Aber wenn sie gegen die Identifizierungspflicht ihrer Kunden verstoßen, in dem sie Tauschgeschäfte von Kryptowährungen ohne vorherige Registrierung zulassen oder auf die Prüfung von Identitätsnachweisen verzichten, machen sie sich der Geldwäsche strafbar und fördern damit die Nutzung der Plattform für kriminelle Handlungen.
Im vorliegenden Fall hatten die Ermittler die Aktion bewusst so vorbereitet, dass viele Plattformen gleichzeitig lahmgelegt werden konnten, damit ein Ausweichen auf ähnliche Dienste für die Nutzer, zu denen Erpresserbanden mit Ransomware ebenso gehörten wie Botnetz-Betreiber und Darknet-Händler, schwierig wird. Dass zudem umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten sichergestellt werden konnten, lässt hoffen, dass auch gegen die kriminellen Nutzer der Plattformen strafrechtlich vorgegangen werden kann – das BKA hat die Absicht dazu mit einer eigenen Webseite „Operation Final Exchange“ jedenfalls kundgetan.
Dass nahezu zeitgleich durch Europol die Kommunikationsplattform „Ghost“ ausgeschaltet werden konnte, die weltweit von international agierenden Verbrecherbanden wegen ihrer ausgeklügelten Sicherheitsvorkehrungen gerne genutzt wurde, lässt hoffen.
Bundeskriminalamt Cybercrime: Erfolgreicher Schlag gegen die Infrastruktur … 19.09.2024
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge