Die Digitalbank N26 steht seit Jahren wegen der Nichteinhaltung bzw. nicht korrekten Ausführung von Vorschriften zur Geldwäscheprävention in der Kritik. Die Bank wurde deshalb mehrfach zu Bußgeldern verurteilt, die BaFin hat einen Sonderbeauftragten eingesetzt und genaue Vorgaben erlassen. Sogar eine Beschränkung des Neukundenwachstums war unter den aufsichtlichen Maßnahmen (wir berichteten).
Nun sah sich die Aufsichtsbehörde erneut gezwungen, ein Bußgeld in Höhe von 9,2 Millionen Euro gegen die Smartphone-Bank zu verhängen. Hintergrund sind zu spät gemeldete Geldwäsche-Verdachtsfälle aus dem Jahr 2022 – weil die Berliner Bank in 2022 laut BaFin „systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet“ an die FIU gemeldet habe.
Das Unternehmen verweist darauf, dass es seine Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde fortsetze und seit 2022 über 80 Millionen Euro in den Ausbau der personellen Ressourcen und der technischen Infrastruktur investiert habe. Dass diese Bemühungen Früchte zu tragen scheinen bestätigt auch, dass zum 01. Juni 2024 die derzeitige Beschränkung im Neukundengeschäft für N26 entfällt. Seit 2022 durfte die Bank zunächst maximal 50.000 neue Kunden pro Monat aufnehmen, in 2023 wurde die Anzahl auf 60.000 erhöht.
Praxistipp:
Als verpflichtetes Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz – insbesondere im Finanzsektor – sollten Sie einen Fehler nicht machen, den der Mitgründer von N26, Valentin Stalf, in einem Interview der FAZ einräumte: „Als Gründer hatten wir am Anfang den regulatorischen Bereich weniger aufmerksam und nicht mit der nötigen Sensibilität verfolgt. Geldwäsche und Finanzkriminalität haben wir unterschätzt.“
Wenn Sie Unterstützung bei Fragen der Geldwäscheprävention wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
BaFin-Mitteilung Bekanntmachung zur N26 Bank AG
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge