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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Schweiz – Finanzaufsicht stellt erhebliche Mängel fest
29.08.2023 – Die Finanzmarktaufsicht der Schweiz, Finma, hat auch die Aufsicht über die Geldwäscheprävention. Dabei hat sie nun große Mängel festgestellt.

Ob es eine Spätfolge der unter dem Namen „Suisse Secrets“ (wir berichteten) bekanntgewordenen Probleme mit der Geldwäscheprävention ist, ist nicht bekannt. Allerdings hat die Finanzaufsichtsbehörde Finma in den letzten Monaten eine vertiefte Überprüfung der Mechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche bei über 30 Schweizer Banken durchgeführt.

Fazit: Eine große Anzahl von Risikoanalysen entspreche nicht den grundsätzlichen Anforderungen an eine solche Analyse. Dabei fehle es häufig an einer institutsbezogenen Definition der eigenen Risikotoleranz sowie einer für die Überwachung der Einhaltung der Geldwäschevorschriften notwendigen Struktur. Da das Erkennen von Geldwäsche zu den zentralen Aufgaben von Banken und Finanzdienstleistern gehört, ein erschreckendes Resümee.

Praxistipp:

Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen in Deutschland über Geschäftsbeziehungen zu Schweizer Kunden verfügen, sollten Sie neben den entsprechenden Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz auch die Feststellungen der Finma berücksichtigen. Denn im Rahmen von vertieften Überprüfungen kommen unweigerlich auch die Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen auf den Prüfstand. Und auf entsprechende Anfragen der Schweizer Aufsicht sollten Sie vorbereitet sein und zeitnah verlässlich Auskunft geben können.


FuW.ch          Finma ortet Mängel bei Geldwäsche-Risikoanalyse                 24.08.2023

Schweizer Banken: Finma ortet Mängel bei Geldwäsche-Risikoanalyse | Finanz und Wirtschaft (fuw.ch)


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