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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Will die Schweiz ein Mekka für reiche Kriminelle bleiben?
16.02.2023 – Was den Deutschen ihre Abneigung gegen ein Tempolimit ist den Schweizern ihr Bankgeheimnis. Anders lassen sich aktuelle Untersuchungen im Nachbarland kaum erklären.

Die Untersuchungen von SZ, WDR und NDR zu den „Suisse Secrets“ haben im letzten Jahr hohe Wellen geschlagen. Das ging sogar soweit, dass die Fraktion der Konservativen Parteien im EU-Parlament gefordert hat, die Schweiz auf die „Graue“ Liste von Staaten mit erhöhtem Geldwäscherisiko zu setzen.  

Nun könnte man meinen, dass dies Bestrebungen ausgelöst hätte, die Geldwäscheprävention in der Schweiz zu verbessern. Aber das ist wohl weit gefehlt, im Gegenteil ermittelt die Schweizer Bundesanwaltschaft stattdessen nach Medienberichten gegen die Person, die durch die gezielte Weitergabe von Informationen zu den Geschäftspraktiken der Credit Suisse, die ganze Sache ins Rollen gebracht hatte.  

Hintergrund ist ein umstrittenes neues Gesetz, das das Presserecht verschärft (wir berichteten) und die Verletzung des Bankgeheimnisses unter Strafe stellt. Nach Einschätzung der Vereinten Nationen behindert dieses Gesetz kritischen Journalismus und verstößt gegen die Menschenrechtskonvention – eine Überprüfung durch den Schweizer Bundesrat steht noch aus. 

Als in der Geldwäscheprävention engagiert fällt es uns schwer, nachzuvollziehen, weshalb für die Schweizer Bundesanwaltschaft offensichtlich die Verfolgung des Journalisten, der den Skandal aufdeckte, größere Priorität hat als die konsequente Aufdeckung der Versäumnisse eines der größten Schweizer Geldinstitute. Aber wer aus einem Land kommt, in dem ein Tempolimit trotz nachgewiesenen deutlich positiven Effekts gegen den Klimawandel aus Rücksicht auf die individuelle Freiheit der Raser nicht eingeführt wird, muss sich da wohl in Nachsicht üben.  

Praxistipp: 

Wir stellen Ihnen die Liste mit Ländern, für die wegen Versäumnissen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöhte Sorgfaltspflichten gelten, regelmäßig in aktueller Form zur Verfügung – einschließlich der abgestuften Verpflichtungen, die Sie beachten müssen. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

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Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

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