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Geldwäschebeauftragter macht sich Notizen in einer Besprechung
Schweiz – Presserechtsverschärfung behindert Kampf gegen Geldwäsche

Schweiz – Presserechtsverschärfung behindert Kampf gegen Geldwäsche

30.05.2022 – Trotz zahlreicher Warnungen von nahezu allen Beteiligten aus der Medienbranche hat der Nationalrat der Schweiz eine Verschärfung des Presserechts verabschiedet.

Danach macht sich künftig strafbar, wer als Journalist aufdeckt, wer ein Schweizer Bankkonto hat – unabhängig von den konkreten Umständen, d.h. auch bei Personen, die als kriminell bekannt sind. Die Absicht der Schweizer Parlamentarier war, es mit dieser Änderung für normale Bürger leichter zu machen, gegen eine Berichterstattung vorzugehen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit Blick auf die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche haben sie damit allerdings voraussichtlich ein Eigentor geschossen.

Denn gerade im Bereich des investigativen Journalismus, der sich häufig mit den oftmals zweifelhaften Methoden beschäftigt, wie sehr reiche Ausländer wie z.B. Oligarchen ihre Besitzverhältnisse zu verschleiern versuchen, bietet das neue Presserecht genau diesen Personen künftig massive Möglichkeiten, gegen ihnen unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Gerade nach den Veröffentlichungen der Suisse Secrets, die aufzeigten wie Diktatoren, Oligarchen und zahlreich Kriminelle in der Schweiz ungehindert schmutziges Geld anlegen konnten, wirkt dieser Schritt schwer verständlich. Denn diese Veröffentlichungen haben bereits dazu geführt, dass im Europäischen Parlament überlegt wird, die Schweiz auf die graue Liste von Ländern mit erheblichen Defiziten in der Geldwäschebekämpfung zu setzen.


Praxistipp:

Wir stellen Ihnen die Liste mit Ländern in denen Sie erhöhte Sorgfaltspflichten beachten müssen regelmäßig in aktueller Form zur Verfügung (Link). Je nachdem, ob es eine EU-Direktive dazu gibt, oder einzelne Länder „nur“ von der FATF gelistet werden bzw. in der nationalen Risikoanalyse von einem erhöhten Risiko von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung in diesen Ländern ausgegangen wird, sind die Pflichten abgestuft – nähere Erläuterungen dazu finden Sie in der unter dem Link aufrufbaren Liste mit Hochrisikostaaten (HRS).


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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