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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Stellungnahme des IDW zu aktuellen Maßnahmenplänen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) stellt aufbauend auf der nationalen Strategie des BMF sowie des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eigene Vorschläge für eine Weiterentwicklung vor.

Nachdem Anfang des Jahres das BMF die nationale Strategie und im Mai 2020 die EU-Kommission ihren Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) veröffentlicht hatte (s. hier), hat nun auch das IDW die Maßnahmen begrüßt und kommentiert. 

  • Gefordert wird die Schaffung einer einheitlichen Aufsichtsbehörde sowohl auf europäischer Ebene, wie insbesondere im Nichtfinanzsektor auch auf nationaler Ebene. 
  • Die weitere Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens mittels einer Geldwäsche-Verordnung für Kernbereiche und einer angepassten GW-Richtlinie wird unterstützt. 
  • Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll u.a. durch die Schaffung eines einheitlichen Standards zum Umgang mit Verdachtsmeldungen und zum Informationsaustausch verbessert werden. 
  • Die Koordination und der Austausch zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden soll verbessert werden. Ebenfalls soll der Austausch zwischen Aufsichtsbehörden und den von ihnen Beaufsichtigten weiter intensiviert werden.
  • Auch für den Nicht-Finanzsektor hat das IDW einige weitreichende Vorschläge: So sollen auch für diesen Sektor subnationale Risikoanalysen entwickelt werden. Ebenfalls wird eine zentrale Aufsichtsbehörde für den Bereich gefordert – auf europäischer Ebene als Pendant zur EBA und auf nationaler Ebene zur BaFin. Das Modell der ACFA (Anti Financial Crime Alliance) soll ebenso auf den Nichtfinanzsektor übertragen werden wie der verstärkte Einsatz von unabhängigen Wirtschaftsprüfern auch in diesem Bereich empfohlen wird. 
  • Ein weiterer Punkt zur Verbesserung liegt nach Einschätzung des IDW in einer Erweiterung der Zugriffsrechte der nationalen FIU’s auf Daten der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden – dazu sollte der rechtliche Rahmen auf europäischer Ebene festgelegt werden. 
  • Abschließend wird auch vom IDW eine einheitliche Regulierung von klassischen und neuen Finanzprodukten wie z.B. Kryptowährungen und virtuellen Konten gefordert. 

Auch wenn die Vorschläge des IDW in Teilen (verstärkter Einsatz von Wirtschaftsprüfern) sicher nicht ganz uneigennützig sind, liegen gerade in diesem im Finanzsektor in Deutschland erprobten Modell einige Vorteile. So könnte eine zentrale Aufsicht über Vorgaben an die Wirtschaftsprüfer sowohl Turnus als auch Gegenstand der Prüfungen einschließlich spezieller Schwerpunkte festlegen. Eine speziell auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zugeschnittene Berichterstattung würde es der Aufsicht zusätzlich erlauben, zielgerichtet über den gesamten Sektor informiert zu sein und bei Bedarf unternehmensspezifische aufsichtliche Maßnahmen einzuleiten. Insgesamt könnte damit die Effizienz gerade in diesem derzeit sehr dezentralen Bereich verbessert werden – Wirecard lässt grüßen. 



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