Die Anzahl der Verdachtsmeldungen stieg im Nicht-Finanzsektor von knapp 600 in 2018 auf fast 3.000 in 2020 – eine Verfünffachung in nur 3 Jahren. Zum Nicht-Finanzsektor gehören Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsmakler – aber auch Glücksspielketten und Schmuck- sowie Edelmetallhändler. Den insgesamt ca. 200.000 Verpflichteten (ca. 70.000 Immobilien- und ca. 45.000 Versicherungsmaklern, über 7.000 Autohändlern sowie etwa 50.000 Mitarbeitende im Uhren-/Schmuck-Einzelhandel) stehen bundesweit insgesamt weniger als 500 Mitarbeiter bei den regionalen Aufsichtsbehörden gegenüber.
Und die meisten Bundesländer haben in den letzten Jahren die Zahl ihrer Stellen in diesem Bereich weiter reduziert – so z.B. NRW von 72 auf 51. Zwar beschäftigt damit absolut gesehen NRW immer noch die meisten Aufseher im Nicht-Finanzsektor, allerdings ist der Rückgang in einem eklatanten Missverhältnis zum drastisch gestiegenen Aufsichtsbedarf. Ebenfalls Personal abgebaut wurde in Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (3 (!) Stellen). Lediglich in Bayern wurde die Zahl der Stellen um 4 erhöht.
Entsprechend kritisieren Fachleute, dass der Nicht-Finanzsektor „ein blinder Fleck bei der Geldwäschebekämpfung“ sei – dies sieht auch die FATF so, die erst kürzlich den Entwurf ihres Prüfungsberichtes zur Situation der Geldwäscheprävention in Deutschland veröffentlichte (wir berichteten).
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge