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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Vorschlag der EU-Kommission zur Geldwäschebekämpfung
26.07.2021 – Die EU-Kommission hat ihren umfassenden Vorschlag zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht.

Der Vorschlag zur umfassenden Überarbeitung und Weiterentwicklung besteht aus einem Paket von – in verschiedenen Medien bereits vorab veröffentlichten –Maßnahmen mit vier konkreten Gesetzgebungsvorschlägen (wir berichteten).  

Die Vorschläge der EU-Kommission müssen noch durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet werden. Die neuen Vorgaben sollen drei Jahre nach Inkrafttreten umgesetzt werden; die neue EU-Behörde AMLA (Anti Money Laundering Authority) soll zum 01. Januar 2023 errichtet werden. 

Praxistipp: 

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Links zu den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Verordnungen und Richtlinien in englischer Sprache. 

  • Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde, die die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) koordinieren und überwachen soll – >>AMLA-Verordnung 
  • Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbarer Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Diese umfasst auch eine Überarbeitung der Drittländerlisten sowie die Einführung einer Bargeldobergrenze von max. 10.000 Euro – >>AML-Verordnung 
  • 6. Geldwäsche-Richtlinie mit Bestimmungen zu nationalen Aufsichtsbehörden und Meldestellen (FIU) in den Mitgliedsstaaten, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen (ersetzt die Richtlinie 2015/849/EU) – >>Richtlinie AML 
  • Verordnung über Geldtransfers – Revision der Verordnung 2015/847/EU – fordert eine einheitliche Anwendung bestimmter Angaben zu Zahler und Zahlungsempfänger auch bei Krypto-Assets – >>Verordnung über Geldtransfers 
  • Fragen und Antworten der EU-Kommission zu den Maßnahmen mit einer lesenswerten Zusammenfassung – >>FAQ 

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