Der Vorschlag zur umfassenden Überarbeitung und Weiterentwicklung besteht aus einem Paket von – in verschiedenen Medien bereits vorab veröffentlichten –Maßnahmen mit vier konkreten Gesetzgebungsvorschlägen (wir berichteten).
Die Vorschläge der EU-Kommission müssen noch durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet werden. Die neuen Vorgaben sollen drei Jahre nach Inkrafttreten umgesetzt werden; die neue EU-Behörde AMLA (Anti Money Laundering Authority) soll zum 01. Januar 2023 errichtet werden.
Praxistipp:
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Links zu den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Verordnungen und Richtlinien in englischer Sprache.
- Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde, die die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) koordinieren und überwachen soll – >>AMLA-Verordnung
- Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbarer Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Diese umfasst auch eine Überarbeitung der Drittländerlisten sowie die Einführung einer Bargeldobergrenze von max. 10.000 Euro – >>AML-Verordnung
- 6. Geldwäsche-Richtlinie mit Bestimmungen zu nationalen Aufsichtsbehörden und Meldestellen (FIU) in den Mitgliedsstaaten, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen (ersetzt die Richtlinie 2015/849/EU) – >>Richtlinie AML
- Verordnung über Geldtransfers – Revision der Verordnung 2015/847/EU – fordert eine einheitliche Anwendung bestimmter Angaben zu Zahler und Zahlungsempfänger auch bei Krypto-Assets – >>Verordnung über Geldtransfers
- Fragen und Antworten der EU-Kommission zu den Maßnahmen mit einer lesenswerten Zusammenfassung – >>FAQ
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge