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Gesetz
Wichtige Informationen für den Nichtfinanzsektor
19.07.2024 – Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert in seinem Newsletter für Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor über neue Entwicklungen in der Geldwäscheprävention.

Als zuständige Aufsichtsbehörde für alle Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor in der Region Südhessen genießt das RP Darmstadt eine bundesweite Vorreiterrolle. In der Ausgabe Nr. 36 vom 16. Juli 2024 werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) verzögert sich
    Eigentlich sollte das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz zum 01. April 2024 in Kraft treten. Ein Kernpunkt der vorgesehenen Änderungen war die Einrichtung einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht im neuen Bundesamt für die Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), die die Aufsicht im Nichtfinanzsektor stärker koordinieren soll. Das Gesetzgebungsverfahren hat sich allerdings verzögert (wir berichteten).

  • EU-Gesetzgebungspaket ist veröffentlicht
    Am 19. Juni 2024 wurde das EU-Regulierungspaket zur Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in Europa im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Über die einzelnen Teilpakete wie AML-Verordnung und AML-Richtlinie haben wir verschiedentlich berichtet.
    • Vor allem die AML-VO gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar für alle Verpflichteten in allen Mitgliedsstaaten. Sie regelt insbesondere den Kreis der Verpflichteten (Güterhändler werden zu großen Teilen ausgenommen, Profifußballvereine der ersten Ligen und Spielervermittler neu aufgenommen). Darüber hinaus werden die von den Verpflichteten einzuhaltenden Sorgfaltspflichten einheitlich geregelt wie das Barzahlungsverbot über 10.000,- Euro.
      Link zum deutschsprachigen Text der Verordnung.
    • Die AML-Richtlinie (6. EU-Geldwäscherichtlinie) enthält Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten über einzurichtende Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung. Sie macht u.a. Vorgaben im Hinblick auf die nationalen Aufsichtsbehörden – diese Regelungen müssen von den Mitgliedsstaaten bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
      Insbesondere die künftig unmittelbar geltende AML-Verordnung wie auch die AML-Richtlinie werden zu Veränderungen des derzeitigen Geldwäschegesetzes führen.
    • Die AMLA-Verordnung regelt die Errichtung der zentralen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie tritt bereits zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die AMLA wird das nationale Aufsichtssystem im Nichtfinanzsektor nicht ersetzen, aber z.B. durch Leitlinien und Durchführungsstandards stark beeinflussen.

  • Änderungen an den Länderlisten der FATF
    Bei ihrer turnusmäßigen Tagung Ende Juni in Singapur hat die FATF die Türkei und Jamaika von der „grauen Liste“ (Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung) gestrichen. Neu aufgenommen wurden Monaco und Venezuela (wir berichteten). Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass Jamaika weiterhin auf der Liste der EU-Kommission geführt ist und insoweit unverändert verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind. Für die Länder, die nur seitens der FATF gelistet sind (wie z.B. aktuell Monaco, Venezuela) müssen und dürfen die Verpflichteten eigene risikoangemessene Sicherungsmaßnahmen festlegen.
    Die aktuelle Übersicht finden Sie u.a. auf den Seiten der FIU und auf unserer Homepage.

Den vollständigen Newsletter des RP Darmstadt finden Sie hier.


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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