Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Zahlungsdienstleister verstärkt im Visier der BaFin
17.10.2022 – Das Zahlungsdienstleister insbesondere bei Kunden aus bestimmten Branchen Gefahr laufen, zur Geldwäsche ausgenutzt zu werden ist bekannt. Die Aufsichtsbehörde greift nun u.a. mit verstärkten Kontrollen durch – aber auch Banken sind indirekt betroffen.

Kürzlich sorgten die Sonderprüfung beim Zahlungsdienstleister Unzer und die von der BaFin ergriffenen Maßnahmen für Aufmerksamkeit (wir berichteten). Dies entspricht dem Schwerpunkt, den die Aufsichtsbehörde aktuell auf die Branche der Zahlungsdienstleister setzt – laut der zuständigen Exekutivdirektorin Rodolphe wisse die BaFin um Schwachstellen und wolle verhindern, dass Gelder aus kriminellen Quellen in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Dabei sind i.d.R. nicht die Bezahlvorgänge zwischen Kunden und „normalen“ Händlern wie Onlineshops oder Apotheken das Problem. Aufgrund der starken Kontrollen im Finanzbereich suchen sich dubiose Anbieter z.B. aus dem Glücksspiel- oder Pornosektor zum Teil gezielt alternative Zahlungsdienstleister aus, die bislang weniger stark reguliert waren. Gerade die z.T. erleichterten Anforderungen bei der Geldwäscheprävention erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass kriminelle Kunden dort durchs Raster fallen. 

Allerdings sind auch die Kreditinstitute, die sich teilweise bewusst von kritischen Kunden aus dem Rotlicht-, Wett- und Glückspielbereich getrennt haben, indirekt betroffen. Denn viele der Zahlungsdienstleister verfügen nicht über eine vollständige Infrastruktur, um alle Zahlungen abzuwickeln und arbeiten daher mit Banken zusammen. Diese sind aufgrund des Kontrahierungszwanges laut § 56 ZAG sogar verpflichtet den Zahlungsdienstleistern entsprechende Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Da dabei häufig sog. Treuhandsammelkonten mit vielen Tausenden Einzelüberweisungen in gebündelter Form Verwendung finden, stößt das Monitoring dieser Transaktionen selbst bei großen Kreditinstituten an Grenzen. Die BaFin will nun diese Lücke, die Geldwäschern natürlich auch bekannt ist, durch eine verstärkte Kontrolle der Zahlungsdienstleister schließen. Ähnlich wie bei Handelsgeschäften findet nämlich häufig auch eine Umetikettierung von dubiosen Umsätzen über Scheinfirmen statt – Wirecard lässt grüßen. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022