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Materialien

Behörden / Ministerien

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit [FIU])

Verpflichtete haben Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in digitaler Form zu richten. Verpflichtete müssen sich daher einmalig im goAML Webportal registrieren. Hinweise und Formulare zum Registrierungsprozess finden Sie auf der Seite des Zolls unter der Rubrik Registrierung>>. Erst nach erfolgter Registrierung können Verdachtsmeldungen in digitaler Form abgegeben werden!

Ab einer zweistündigen Störung der elektronischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung sowie bei einer Erstmeldung ist die Abgabe der Verdachtsmeldung auf dem amtlichen Formular per Fax zulässig. Die erforderlichen Formulare finden Sie hier unter Financial Intelligence Unit (FIU)>>.

Hotline für Verpflichtete:

+49 (0) 228 303-26070 (Mo-Fr: 08-17 Uhr)

E-Mail:

info.fiu@zoll.de

Fax:

+49 (0) 228 303-97924

Anschrift:

Postfach 85 05 55
51030 Köln

Hinweise von Behörden des Bundes oder der Länder

Die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern haben seit 2023 zum Thema Geldwäscheprävention eine einheitliche Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise sowie verschiedener Merkblätter veröffentlicht. Damit ist in diesem Bereich für Verpflichtete, die in mehreren Bundesländern tätig sind, eine einheitliche Regulierung gegeben. Beispielhaft ist die Ausgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt verlinkt, die für dieses Thema federführend ist.

Geltende Erlasse / Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügungen über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes des Bundesministerium des Innern und für Heimat finden Sie im Bundesanzeiger>>

Sie wünschen weitere Informationen oder eine Beratung?

Lassen Sie sich von uns umfassend in Sachen Geldwäscheprävention & Geldwäschecompliance beraten.