
Auslöser war ein Großeinsatz von Polizei, Zoll und Ordnungsamt bei einem Restaurant im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Auch wenn der tatsächliche Anlass ein anderer war, kann man dabei durchaus an Geldwäsche denken, ist doch die Gastronomie als bargeldintensiver Bereich immer wieder im Verdacht zur Geldwäsche genutzt zu werden. Dies führte zu einer konkreten Anfrage der regionalen Zeitung bei der Staatsanwaltschaft Trier nach dem Volumen der Geldwäsche in der Region – und die Antwort zeigt ein typisches Dilemma, dem man leider bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung immer noch allenthalben begegnet.
Zum einen liegen der Staatsanwaltschaft natürlich nur dann Fälle vor, wenn zumindest ein Anfangsverdacht vorliegt, die Justiz beschäftigt sich nur mit dem sog. „Hellfeld“ – wie viele ähnliche Taten nicht angezeigt oder bekannt werden, ist deshalb nicht zu ermitteln. Allerdings zeigten die Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche im Zeitraum von 2020 bis 2024 eine deutliche Steigerung und haben sich mehr als verdreifacht.
Zum anderen werden die Ermittlungsverfahren auch nicht statistisch aufbereitet, es fehlt schlicht an einer Vielzahl von wichtigen Merkmalen wie z.B. der räumlichen Zuordnung oder der Zuordnung zu einer Branche. So konnte die zuständige Staatsanwaltschaft Trier zwar deutlich machen, dass ein Großteil der Verfahren sog. „Finanzagenten“ betreffe, bei denen es sich „um oftmals gutgläubige Personen, die sich oft aus finanzieller Not heraus von Hinterleuten für verschiedene Geldtransaktionen instrumentalisieren lassen“.
Um zu detaillierteren Erkenntnissen über Geldwäsche kommen und eine Prävention entsprechend zielgenauer machen zu können, müsste viel mehr Wert auf eine einheitliche und systematische Erfassung verschiedenster Informationen im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren gelegt werden. Denn ansonsten bleibt das „Dunkelfeld“ groß und die tatsächlichen Zahlen lassen sich nur schätzen. Umso höher ist deshalb der erstmals geführte Nachweis einzuschätzen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise beeinflusst und in die Höhe treibt, wie ihn das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht unlängst erbringen konnte (wir berichteten).
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge