
Schon vor einiger Zeit hat die BaFin in einer Sondermitteilung ausdrücklich davor gewarnt, dass im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit dem Iran verstärkt Umgehungsgeschäfte zu beobachten seien (wir berichteten). In dieser Mitteilung hat die Aufsicht ausführlich alle gängigen Varianten zu beschreiben, die dazu dienen sollen, die wahren Beteiligten an einer Transaktion zu verschleiern (s. a. den Link zur Mitteilung der Aufsicht unten).
Nachdem Ende September erneut Sanktionen gegen den Iran in Kraft getreten sind, besteht nach Einschätzung der BaFin die Gefahr, dass sich diese Versuche häufen. Sie fordert alle nach dem GwG verpflichteten Unternehmen auf, bei Geschäften mit Iran-Bezug (der weit auszulegen ist), besondere Vorsicht walten zu lassen und unbedingt die verstärkten Sorgfaltspflichten anzuwenden um nicht zum Opfer von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu werden.
Praxistipp:
Ggfs. sind weitere Meldepflichten zu beachten, s. dazu die gesonderte Mitteilung der BaFin von Juni 2020. Diese und weitere Hinweise zu Geschäftsbeziehungen mit Beteiligung von sog. HRS-Staaten (Staaten mit einem hohen Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) finden Sie auch auf unserer Homepage, die regelmäßig aktualisiert wird.
BaFin – News & Maßnahmen – Iran-Geschäfte: BaFin warnt erneut vor hohen Risiken für Geldwäsche …
Iran-Sanktionen auf E3-Initative wieder in Kraft | Bundesregierung
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge