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Kategorie: Risikomanagement

Das Risikomanagement umfasst eine Risikoanalyse sowie interne Sicherungsmaßnahmen

Geldwäschebeauftragte in Hamburg

Seit dem 01.01.2013 sind Unternehmen mit einer Hauptniederlassung in der Hansestadt Hamburg verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten und Stellvertreter zu bestellen, wenn sie mit handeln. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung vom 09.11.2012. Die Regelung erfolgte behördlich im Rahmen einer sogenan

Pflicht zu Geldwäschebeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern sind verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten und Stellvertreter zu bestellen, wenn sie mit handeln. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Wirschaftsministeriums v0m 15.10.2012. Die Regelung erfolgte als “Allgemeinverfügung”, die unmittelbar