Umstritten waren sie immer schon (wir berichteten), aber nun will das Europäische Parlament Ernst machen und den Mitgliedsstaaten die Ausstellung von EU-Pässen und Visa an Nicht-EU-Bürger verbieten. Im Gegenzug mussten diese teils hohe Summen im jeweiligen Land investieren – immerhin 12 der 27 EU-Staaten hatten bisher eine solche Möglichkeit vorgesehen. Allerdings wurden diese Bedingungen nicht immer genau überprüft und selbst wenn, war es insbesondere für finanziell schwächer gestellte EU-Staaten bisher oft ein lukratives Geschäft.
Aber der Krieg um die Ukraine hat offensichtlich auch dazu geführt, die bisherige Praxis kritisch zu hinterfragen. Gerade Zypern, aber auch das frühere EU-Mitglied Großbritannien (Stichwort: Londongrad) hatten sehr großzügige Investmentmöglichkeiten insbesondere für russische Staatsbürger und die bereiten nun angesichts der verhängten Sanktionen Probleme. Ebenfalls betroffen sind Bulgarien und Griechenland, dort und in Malta wurde das bisherige Programm vor kurzem vorerst eingestellt. Denn als EU-Staatsbürger laufen auch die verhängten Sanktionen voraussichtlich ins Leere.
Das EU-Parlament will nun ein generelles Verbot solcher Programme von „Geld gegen Staatsbürgerschaft“ erreichen, weil die Kommerzialisierung von Rechten gegen die Werte der EU verstoße. Zudem würden sie hohe Risiken von Geldwäsche und Korruption beinhalten – die EU-Bürgerschaft sei keine Ware, die verkauft werden dürfe.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge