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Geldwäschebeauftragter - Blick auf ein Architektenhaus
Ermittlungen gegen Zahlungsdienstleister Worldline – was man als verpflichtetes Unternehmen daraus lernen kann
27.07.2025 – Zum wiederholten Male ist der Zahlungsdienstleister Wordline, zum dem auch die deutsche Tochtergesellschaft Payone gehört, ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten, weil er Pflichten nach dem Geldwäschegesetz möglicherweise nicht in erforderlichem Umfang nachgekommen ist.

Ein Gemeinschaftsprojekt von belgischen und deutschen Medien (u.a. Spiegel s. Link unter dem Beitrag) hat unter dem Titel „Dirty Payments“ über mögliche Verwicklungen des französischen Zahlungsdienstleisters Wordline berichtet und damit Ermittlungen der Behörden in Belgien und Schweden angestoßen. Aus deutscher Sicht relevant – die Tochtergesellschaft Payone, an der der deutsche Sparkassenverband eine Beteiligung von 40% hält – war vor 2 Jahren von der BaFin wegen ganz ähnlicher Sachverhalte abgemahnt worden. Ihr wurden bestimmte Geschäfte mit hochriskanten Kundengruppen untersagt und es wurde sogar ein Sonderbeauftragter installiert, um die ordnungsgemäße Umsetzung der GwG-Vorschriften sicherzustellen.

Hintergrund ist, dass Wordline, wie vormals Payone, Zahlungen für Unternehmen abgewickelt haben soll, die in illegale Aktivitäten verstrickt waren. Brisant, weil Wordline kein kleiner Fisch ist, sondern in den letzten Jahren Transaktionen in Milliardenhöhe abgewickelt hat – für Unternehmenskunden aus der Porno- und Glücksspielbranche – beide hochgradig anfällig für Geldwäsche. Dabei standen bereits bei Payone einige Internetseiten der Händler in Verbindung mit betrügerischen Abonnements, Phishing und Fake-Shops.

Was können Sie als Unternehmen tun, damit Ihnen nicht Ähnliches widerfährt?

Basis ist die unternehmenseigene Risikoanalyse, die sorgfältig analysieren muss, welchen Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Ihr Unternehmen ausgesetzt ist. Dazu gehört insbesondere auch eine Untersuchung, aus welchen möglicherweise besonders gefährdeten Branchen Ihre Kunden stammen und welche der von Ihnen angebotenen Produkte möglicherweise besonders anfällig dafür sind, von Geldwäschern ausgenutzt zu werden. Daraus folgt die Ableitung unternehmensinternen Sicherungsmaßnahmen mit konkreten Handlungsanweisungen für die Mitarbeitenden. Diese sollen sicherstellen, dass die Risiken gar nicht erst eintreten bzw. zumindest als Risiko erkannt werden, dem dann mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden kann. Dazu kann und sollte auch gehören, bestimmte Kunden nicht anzunehmen oder Transaktionen nicht durchzuführen, auch wenn dadurch potenzielle Umsätze verloren gehen.

Die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden, um sie für die Gefahren von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sensibilisieren, ist eine weitere unerlässliche Maßnahme. Dazu geben Ihnen die von der FIU regelmäßig aktualisierten Typologien wertvolle Hinweise. Diese sind aus den hunderttausenden Verdachtsmeldungen, die die FIU jedes Jahr erreichen, ermittelte Handlungsmuster, die häufig in kritischen Fällen auftreten und bei Ihren Mitarbeitern entsprechend „Vorsicht“ signalisieren sollten.

Vor der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung bzw. der Durchführung einer Transaktion ist zudem das jeweilige Kundenrisiko zu ermitteln. Und dabei muss ein verpflichtetes Unternehmen erkennen, dass in bestimmten Fällen besonders hohe Risiken vorliegen, die zur Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten führen. Dazu gehört dann z.B. auch die sorgfältige Ermittlung, woher die Vermögenswerte stammen, die der Kunde einsetzen will. Für einen Zahlungsdienstleister, der Millionen von Transaktionen abwickelt sicher nicht ganz einfach, aber unerlässlich. Und in Zweifelsfällen gilt es, nicht einfach umsatzorientiert kritische Sachverhalte durchzuwinken, sondern sorgfältig zu prüfen und ggfs. auf ein Geschäft zu verzichten. Dies haben sowohl Payone als auch Wordline nach eigenen Angaben seit 2023 auch verstärkt gemacht – allerdings wohl erst nach den ersten Prüfungsergebnissen der BaFin.

Praxistipp:

Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen sicher gehen wollen, dass Sie Ihre Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz korrekt erfüllen, werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere Checkliste. Wenn Sie dies vor einer möglichen Prüfung durch die Aufsichtsbehörden von einer unabhängigen und sachkundigen Stelle überprüfen lassen wollen, sprechen Sie uns gerne an.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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