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Finanzkriminalität Geldwäsche
FIU – der Rücktritt löst die Probleme nicht von allein
27.12.2022 – Die Kritik an der FIU in Deutschland war groß, so groß, dass kürzlich der Chef der beim Zoll angesiedelten Behörde, Christof Schulte, seinen Rücktritt erklärte.

Für die einen ein längst überfälliger Schritt, trotzdem für alle eine Überraschung und so kurzfristig ein Paukenschlag: Der Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, FIU, hat kurz vor Weihnachten seinen Rücktritt aus persönlichen Gründen erklärt. Mit sofortiger Wirkung arbeitet der bis dahin oberste Geldwäsche-Aufklärer Deutschlands nun in einer anderen Abteilung der Bundeszollbehörde. 

Auslöser war vermutlich die unlängst aufgedeckte riesengroße Menge an unbearbeiteten Verdachtsmeldungen (wir berichteten), wonach per Ende September über 100.000 Verdachtsmeldungen nicht abschließend geprüft seien. Insbesondere der Umstand, dass Schulte mehrfach erklärt hatte, dass es keinen Bearbeitungsstau gebe, dürfte dazu geführt haben, dass er keine Alternative zum Rücktritt mehr sah. Aber auch die Zweifel daran, ob die FIU wirklich – wie von ihr suggeriert – über die Werkzeuge verfügte, um die Massen an Verdachtsmeldungen mit Künstlicher Intelligenz zu bearbeiten, dürfte eine Rolle gespielt haben. Denn inzwischen ist fraglich, ob es diese tatsächlich gibt oder es sich eher um Absichtserklärungen bzw. lediglich einen Feldversuch handelte. 

Brisant ist auf alle Fälle, dass bei der Prüfung der FIU durch die FATF im Rahmen der Länderprüfung Deutschlands, diese hohe Zahl an unbearbeiteten Fällen offensichtlich nicht zur Sprache kam. Sicherlich mit Bedacht, denn das ohnehin durchwachsene Zeugnis, dass die FATF Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgestellt hat, wäre dann vermutlich noch deutlich schlechter ausgefallen. 

Dass der Rücktritt nicht alle Probleme der FIU löst, sollte allen Beteiligten klar sein. Denn wie an anderer Stelle geschrieben: Schon seit der vor Jahren von Finanzminister Schäuble vorgenommenen Zwangsumsiedlung der vorher beim BKA angesiedelten Einheit zum Zoll, stehen die Entwicklung des Aufkommens an Verdachtsmeldungen und die zur Bearbeitung dieser verfügbaren Mittel in keiner guten Relation. Und den Stau von der FIU auf andere Stellen, wie die Strafverfolgungsbehörden, zu verlagern, löst das Problem auch nicht. 

Einen möglichen Weg hat Finanzminister Lindner mit seinem Konzept für die Neuaufstellung bereits im August geliefert (s. unseren Bericht). Allerdings gibt es auch daran Kritik, u.a. vom Zoll und der Gewerkschaft der Polizei, die eine neue Bundesbehörde für nicht notwendig erachten, zumal die Einrichtung viel zu lange dauern würde. Unabhängig von dieser Frage ist es allerdings höchste Zeit, dass nicht nur neue Konzepte vorgelegt, sondern diese zügig umgesetzt werden. Und dazu gehören neben ausreichend Personal auch die richtige IT-Ausstattung sowie erweiterte Zugriffsrechte für die FIU 

Praxistipp: 

Auch wenn man aufgrund des Bearbeitungsstaus zu der Auffassung kommen könnte, dass es nicht wichtig sei, eine Verdachtsmeldung abzugeben, raten wir allen verpflichteten Unternehmen dringend, auch weiterhin unverzüglich im konkreten Einzelfall eine Verdachtsmeldung bei der FIU abzugeben. Nur so können Sie zum einen Ihr Unternehmen (und sich selbst) vor dem Vorwurf möglicher Geldwäsche schützen. Zum anderen steht zu hoffen, dass die Behörde nun endlich mit den nötigen Voraussetzungen ausgestattet wird, um effektiv auch mit der inzwischen riesengroßen Zahl an Verdachtsmeldungen umgehen zu können. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

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