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Gesetz
Neue Anti-Geldwäsche-Verordnung der EU
11.03.2024 – Das im Juli 2021 vorgestellte Reformpaket der EU-Kommission zur Verstärkung der Geldwäscheprävention in der EU nimmt weiter Gestalt an. EU-Rat und EU-Parlament haben sich im Trilog-Verfahren nun auch über die dritte Säule, die neue EU-Anti-Geldwäscheverordnung geeinigt.

Zum Gesamtpaket der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen gehören vier Säulen:

  • Die Verordnung über Geldtransfers bei Kryptowerten – hier erfolgte bereits im Sommer 2023 eine Einigung, die auch von der Branche der Kryptodienstleister begrüßt wurde (wir berichteten).
  • Die Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA – hier unser Bericht). Hier erfolgte die grundsätzliche Einigung Ende letzten Jahres und im Februar die Einigung, den Sitz der neuen Behörde in Frankfurt/Main anzusiedeln.
  • Aktuell haben sich Parlament und Rat auf die neue Anti-Geldwäscheverordnung verständigt, auf die wir nachfolgend näher eingehen.
  • Damit steht nur noch die endgültige Abstimmung zur ebenfalls neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie aus, die aber ebenfalls in den nächsten Monaten erwartet wird.

Was soll nun die neue Anti-Geldwäsche-Verordnung der EU bringen? Dazu muss man sich zunächst den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer EU-Direktive und einer EU-Verordnung vor Augen führen. Während eine Direktive von den einzelnen Mitgliedsländern der EU noch jeweils in nationales Recht umgesetzt werden muss (wie z.B. das Geldwäschegesetz in Deutschland als Folge der 4. Und 5. EU-Direktive), wirkt eine EU-Verordnung nach in Kraft treten unmittelbar in allen EU-Mitgliedsländern.

Das Ziel der neuen Verordnung ist es vorrangig, die Regeln zu den Sorgfaltspflichten für die Verpflichteten nach der Geldwäscheverordnung einheitlich zu regeln. Durch die bisherige Praxis der Umsetzung in nationales Recht dauerte dieser Prozess zum einen recht lange (Deutschland hat fast vier Jahre zur Umsetzung der 4. EU-Richtlinie gebraucht). Zum anderen führte die Rücksichtnahme auf nationale Besonderheiten auch zu Abweichungen in den Regelungen, die für Verpflichtete, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, zusätzlichen Aufwand bedeuteten.

Zwar ist die EU-Verordnung noch nicht final verabschiedet und in Kraft wird sie wegen der Übergangsfristen erst 2027 treten. Allerdings bringt sie einige Änderungen mit sich, auf die sich die verpflichteten Unternehmen frühzeitig einstellen können.

Zunächst wird der Kreis der Verpflichteten erweitert – so sind künftig auch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (bei Transaktionen ab 1.000 Euro) Verpflichtete nach dem GwG. Der Kreis der Güterhändler, die ohne Ausnahme der Verordnung unterliegen wird auf Händler von bestimmten Luxusgütern erweitert – diese sind bisher nur bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte Verpflichtete nach dem GwG. Neu hinzukommen Profi-Fußballvereine und Vermittler von Fußballspielern als Verpflichtete – dies geht auf eine schon seit Jahren erhobene Forderung der FATF zurück, die diesen Sektor als stark geldwäschegefährdet einstuft.

Die Sorgfaltspflichten werden ebenfalls vereinheitlicht, neben der Identifikation des Vertragspartners sowie der Überprüfung der Identität auch des Wirtschaftlichen Berechtigten und der Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit besteht künftig auch die Pflicht zu prüfen, inwieweit Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter Finanzsanktionen unterliegen. Wenn insbesondere bei juristischen Personen als Vertragspartnern die von diesen erlangten Informationen von den im Transparenzregister hinterlegten Informationen abweichen, hat eine Meldung bei der registerführenden Stelle innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Zu den bei der Identifizierung zu erfassenden Angaben kommt neu die Steueridentifikationsnummer hinzu. Damit sind für Verpflichtete nach dem bisherigen GwG wenig Änderungen zu erwarten.

Zur Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten zählt auch zukünftig ein Anteil von 25% der Kapitalanteile oder der Stimmrechte.

Alles in allem für auch bisher schon nach GwG Verpflichtete keine gravierenden Veränderungen. Der Sektor Profifußball kann allerdings beginnen, sich auf die Anforderungen vorzubereiten.



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