Es gibt wenig Experten im Bereich der Geldwäscheprävention, die eine Bargeldobergrenze nicht befürworten. Nicht nur die FATF als Standardsetzer auf dem Gebiet, auch die EU-Kommission, der Bundesrechnungshof, Vertreter der Strafverfolgungsbehörden. Und deshalb will Innenministerin Faeser nun Ernst machen und eine Obergrenze von 10.000,- Euro für Barzahlungen in Deutschland einführen. Damit soll es kriminellen Geldwäschern zumindest erschwert werden, ihr illegal erworbenes Vermögen durch Ankauf von Luxusgütern wie Sportwagen, Uhren oder Schmuck zu waschen.
Obwohl sich über das Ziel – die wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche – alle einig sind, ist der Aufschrei groß, insbesondere bei der Opposition. Laute Töne kommen wie häufig aus Bayern, wo der Finanzminister dies als „unverhältnismäßig“ einstuft und einwendet, dass digitales Bezahlen nicht automatisch zu weniger Kriminalität führe. Cui bono möchte man fragen, denn Hand aufs Herz, wer kommt überhaupt in die Verlegenheit, solche Beträge in bar zu bezahlen? Der Normalbürger, wenn überhaupt, dann beim Gebrauchtwagenkauf, aber selbst da ist unbares Bezahlen inzwischen der Normalfall. Und in den meisten EU-Ländern gibt es bereits eine solche Grenze, oft sogar wesentlich niedriger, auch wenn Italien diese unter der neuen Regierung von bisher 1.000,- Euro auf 10.000,- Euro anheben will.
Dass dies nicht der einzige Schritt sein kann und darf, ist auch der Bundesregierung klar und sie hat sowohl mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen bereits weitere Präventionsmaßnahmen (wie z.B. ein Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen, das im Übrigen auch von der CDU befürwortet wird) eingeführt wie weitere Aktivitäten (wie z.B. die Einführung eines Bundesfinanzkriminalamtes sowie die Vereinheitlichung der Aufsicht im Nichtfinanzsektor – s. unseren Bericht) angekündigt. In dem Zusammenhang ist auch der Einwand der Opposition richtig, dass es wichtig wäre den Ermittlungsbehörden bessere Auskunfts- und Einsichtsbefugnisse zu gewähren und, so möchte man ergänzen, an einigen Stellen wie Strafverfolgung und FIU, auch schlicht mehr Personal für die wichtige Aufgabe bereit zu stellen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge