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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Unzureichende Geldwäscheprävention und ihre Folgen – am Beispiel der N26-Bank
09.09.2025 – Jahrelang war die N26-Bank eines der erfolgreichsten FinTech-Unternehmen in Europa. Und jahrelang hatte das Institut Probleme im Risikomanagement und bei der Geldwäscheprävention.

Dies hat nun voraussichtlich weitreichende Folgen für die Gründer und derzeitigen Vorstände Stalf und Tayenthal. Denn die N26-Bank war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Sonderprüfungen der Finanzaufsicht BaFin (wir berichteten mehrfach). Sie musste hohe Bußgelder wegen massiver Mängel im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention zahlen (allein voriges Jahr fast 10 Mio. Euro). Außerdem verhängte die Aufsicht für mehrere Jahre eine Wachstumssperre auf maximal 50.000 Neukunden pro Monat – für ein vorher exorbitant gewachsenes Unternehmen ein heftiger Rückschritt. Nachdem nun erneut Probleme bei der Geldwäscheprävention bei einer niederländischen Tochtergesellschaft aufgetreten sind, haben offensichtlich die Investoren die Geduld verloren und einen massiven Personalumbau an der Führungsspitze durchgesetzt. Ein ehemaliger Bundesbank-Vorstand (A. Dombret) soll Chef des Aufsichtsrates werden und die beiden derzeitigen Vorstände sich zeitnah aus dem operativen Geschäft zurückziehen, wie verschiedenen Medien berichten.

Sonderprüfungen, Wachstumsbegrenzungen, die die Profitabilität stark einschränken, Bußgelder, negative Schlagzeilen – das sind die beispielhaften Kosten fehlender Compliance und die sollte jedes nach dem GwG verpflichtete Unternehmen sich vor Augen führen. Wer nicht bereit ist, den zeitlichen und personellen Aufwand für ein regelkonformes Vorgehen zu tragen, sollte sich über diese möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Dazu gehört auch ggfs. einen wirtschaftlich lukrativen Auftrag nicht anzunehmen, wenn dieser nur unter Inkaufnahme von Regelverstößen ausgeführt werden kann.



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