Wir informieren Sie regelmäßig über die Neuigkeiten der Aufsichtsbehörde für alle Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor. Auch wenn das RP Darmstadt originär nur für die Region Südhessen zuständig ist, nimmt es eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Anbei die Themen der Ausgabe Nr. 38 vom 13. Februar 2026:
- Möglichkeit zur Stellungnahme zu RTS-Entwürfen der AMLA
Wenn Sie sich jetzt fragen, was geht mich das an – AMLA ist die neue EU-Aufsichtsbehörde für die Geldwäscheprävention. Neben der direkten Aufsicht über einige große und international tätige verpflichtete Unternehmen kommt ihr dazu die Aufgabe zu, mittels sog. technischer Regulierungsstandards (RTS) die Geldwäschebekämpfung weiterzuentwickeln. Die ab 2027 für alle Verpflichteten europaweit unmittelbar geltende EU-AML-Verordnung sieht ausdrücklich die Konkretisierung und Weiterentwicklung vieler Vorschriften durch diese RTS der AMLA vor. Damit werden diese künftig nach Verabschiedung unmittelbar für alle Verpflichteten bindend sein.
Verpflichtete aus dem Privatsektor haben derzeit die Möglichkeit, zu den folgenden drei Konsultationen schriftlich über diese Seite Stellung zu nehmen. Die RTS stehen nur in Englisch zur Verfügung.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entwürfe:
▪ Konsultation zum Entwurf der technischen Regulierungsstandards zu Geldbußen, Verwaltungsmaßnahmen und Zwangsgeldern
Stellungnahmen sind möglich bis 9. März 2026 - Konsultation zum Entwurf der technischen Regulierungsstandards zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden
Stellungnahmen sind möglich bis 8. Mai 2026 - Konsultation zum Entwurf der technischen Regulierungsstandards zu Kriterien für die Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen und verbundenen Transaktionen und niedrigeren Schwellenwerten
Stellungnahmen sind möglich bis 8. Mai 2026.
Da diese Entwürfe weitreichende Folgen für die Verpflichteten haben, sieht das EU-Verfahren regelmäßig eine solche Konsultation vor. Dies gibt Ihnen auch die Gelegenheit, sich frühzeitig auf bevorstehende Änderungen einzustellen.
- Allgemeine Informationen zum EU-Verordnungsrecht
Eine bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe erstellt zurzeit erste allgemeine Informationen zum EU-Verordnungsrecht für die Verpflichteten. Diese werden anschließend zeitnah auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung gestellt.
Einen ersten Überblick können Sie sich auch anhand der auf unserer Homepage veröffentlichten Beiträge verschaffen. - Neue EU-Risikoländerlisten
Am 29. Januar 2026 sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, mit der die Liste der Risikoländer (auch HRS-Liste, HochRisikoStaaten-Liste genannt), aktualisiert wurden. Die Listung der Länder in der Delegierten Verordnung (DVO) der EU führt automatisch dazu, dass Sie als verpflichtetes Unternehmen bei Geschäftsbeziehungen zu und Transaktionen mit diesen Ländern, verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG). - Delegierte Verordnung (EU) 2026/46:
Die Russische Föderation wird erstmals als Drittland mit hohem Risiko bewertet. - Delegierte Verordnung (EU) 2026/83:
Aufnahme von Bolivien und den Britischen Jungferninseln, Streichung von Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania als Drittländer mit hohem Risiko.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie als bei der FIU registrierter Verpflichteter auch im internen Bereich der FIU und auf unserer Homepage unter Materialien.
- Neue Merkblätter: „Gut vorbereitet für eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
Auf Anregung eines Verbandes wurden in einem ersten Schritt zunächst für einige Gruppen von Verpflichteten branchenspezifische Merkblätter erstellt, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde hilfreiche Informationen geben und den Prüfungsablauf für alle Seiten reibungsloser gestalten können. Das RP Darmstadt weist darauf hin, dass sich die Prüferinnen und Prüfer dadurch auch weniger Erinnerungen, Anhörungen, Anordnungen, Buß- und Zwangsgelder erhoffen. Sie finden die Merkblätter im Downloadbereich auf der Seite „Geldwäsche“ beim Regierungspräsidium Darmstadt. - Inkrafttreten der GwG-Meldeverordnung ab 01. März 2026
Mit der GwG-Meldeverordnung wird die Nutzung des Meldeportals GoAML verpflichtend für die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Zusätzlich regelt die Verordnung welche Angaben bei Verdachtsmeldungen erforderlich sind (wir berichteten). Die FIU weist in einem technischen Hinweis auf weitere Informationen hin, die im passwortgeschützten Bereich der FIU-Seite für Verpflichtete zur Verfügung stehen.
Praxistipp:
Als verpflichtetes Unternehmen im Nichtfinanzbereich (z.B. Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsmakler) müssen Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf dem Laufenden halten. Dazu bietet der Newsletter des RP Darmstadt eine sehr gute Gelegenheit. Den vollständigen Newsletter des RP Darmstadt finden Sie hier.
RP Darmstadt – Newsletter Nr. 38 Geldwäscheprävention – 13.02.2026
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge