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Geldwäschebeauftragter schaut auf ein altes römisches Säulengebäude
Wichtige Informationen für Verpflichtete im Nicht-Finanzsektor
16.02.2026 – Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert Verpflichtete aus dem Nicht-Finanzsektor über neue Entwicklungen in der Geldwäscheprävention.

Wir informieren Sie regelmäßig über die Neuigkeiten der Aufsichtsbehörde für alle Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor. Auch wenn das RP Darmstadt originär nur für die Region Südhessen zuständig ist, nimmt es eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Anbei die Themen der Ausgabe Nr. 38 vom 13. Februar 2026:

  • Allgemeine Informationen zum EU-Verordnungsrecht
    Eine bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe erstellt zurzeit erste allgemeine Informationen zum EU-Verordnungsrecht für die Verpflichteten. Diese werden anschließend zeitnah auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung gestellt.
    Einen ersten Überblick können Sie sich auch anhand der auf unserer Homepage veröffentlichten Beiträge verschaffen.

  • Neue EU-Risikoländerlisten
    Am 29. Januar 2026 sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, mit der die Liste der Risikoländer (auch HRS-Liste, HochRisikoStaaten-Liste genannt), aktualisiert wurden. Die Listung der Länder in der Delegierten Verordnung (DVO) der EU führt automatisch dazu, dass Sie als verpflichtetes Unternehmen bei Geschäftsbeziehungen zu und Transaktionen mit diesen Ländern, verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG).

  • Delegierte Verordnung (EU) 2026/46:
    Die Russische Föderation wird erstmals als Drittland mit hohem Risiko bewertet.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2026/83:
    Aufnahme von Bolivien und den Britischen Jungferninseln, Streichung von Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania als Drittländer mit hohem Risiko.

    Eine aktuelle Übersicht finden Sie als bei der FIU registrierter Verpflichteter auch im internen Bereich der FIU und auf unserer Homepage unter Materialien.

  • Neue Merkblätter: „Gut vorbereitet für eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
    Auf Anregung eines Verbandes wurden in einem ersten Schritt zunächst für einige Gruppen von Verpflichteten branchenspezifische Merkblätter erstellt, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde hilfreiche Informationen geben und den Prüfungsablauf für alle Seiten reibungsloser gestalten können. Das RP Darmstadt weist darauf hin, dass sich die Prüferinnen und Prüfer dadurch auch weniger Erinnerungen, Anhörungen, Anordnungen, Buß- und Zwangsgelder erhoffen. Sie finden die Merkblätter im Downloadbereich auf der Seite „Geldwäsche“ beim Regierungspräsidium Darmstadt.

  • Inkrafttreten der GwG-Meldeverordnung ab 01. März 2026
    Mit der GwG-Meldeverordnung wird die Nutzung des Meldeportals GoAML verpflichtend für die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Zusätzlich regelt die Verordnung welche Angaben bei Verdachtsmeldungen erforderlich sind (wir berichteten). Die FIU weist in einem technischen Hinweis auf weitere Informationen hin, die im passwortgeschützten Bereich der FIU-Seite für Verpflichtete zur Verfügung stehen.


Praxistipp:

Als verpflichtetes Unternehmen im Nichtfinanzbereich (z.B. Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsmakler) müssen Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf dem Laufenden halten. Dazu bietet der Newsletter des RP Darmstadt eine sehr gute Gelegenheit. Den vollständigen Newsletter des RP Darmstadt finden Sie hier.


RP Darmstadt – Newsletter Nr. 38 Geldwäscheprävention – 13.02.2026

Newsletter | rp-darmstadt. hessen.de


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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