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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Staatsanwaltschaft untersucht Versteigerung einer Villa
05.07.2022 – Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Die Villa des Rappers Bushido wurde in Brandenburg zwangsversteigert.

Groß war die Kritik, als nur ein Gebot für die zur Versteigerung stehende Villa in Kleinmachnow einging – sie wurde für 7,4 Mio. Euro verkauft, das entspricht nur etwa der Hälfte des geschätzten Verkehrswertes. Und Käufer ist ausgerechnet ein 21-jähriger Student und Sohn des Clan-Chefs Abou-Chaker, in dessen Besitz sich die beiden anderen Villen auf dem Areal befinden. 

Tatsächlich schien die Frage, wie ein 21-jähriger Student in der Lage ist, über 7 Mio. Euro für eine Immobilie auszugeben, in Brandenburg zunächst niemanden zu interessieren. Hauptsache, der Staat ist die Immobilie los und nimmt den Erlös ein. Dies sorgte umgehend für Kritik, insbesondere aus dem benachbarten Berlin, wo sich seit 2018 eine spezielle Task-Force mit Geldwäsche im Immobilienbereich beschäftigt. Und das mit großem Erfolg, zumindest bis zur Behinderung ihrer Arbeit durch die Reform des GwG im August letzten Jahres (wir berichteten, hier und hier). 

In Brandenburg – Fehlanzeige, dabei weist sogar die Bundesnotarkammer darauf hin, dass die Gefahr von Geldwäsche bei Zwangsversteigerungen besonders groß sei. Dennoch wollten zunächst weder Justiz- noch Finanzministerium die Frage beantworten, ob sie einem möglichen Verdacht auf Geldwäsche nachgehen und verwiesen auf das zuständige Amtsgericht. Das wiederum erklärte sich für nicht zuständig. Inzwischen hat sich allerdings die Staatsanwaltschaft des Falles angenommen. 

Trotzdem ist er ein klassisches Beispiel dafür, woran eine wirksame Geldwäscheprävention in Deutschland immer noch krankt – gerade im Nichtfinanzbereich auch an der Zersplitterung der Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden – für Notare die Notarkammer des Landes, für Immobilienmakler je nach Bundesland z.B das Wirtschaftsministerium oder einzelne Regierungspräsidien für andere Verpflichtetengruppen weitere Behörden. Dies wird voraussichtlich auch die FATF im Abschlussbericht zu ihrer Prüfung der Geldwäscheprävention in Deutschland bemängeln (Bericht folgt). 

Ebenso trägt die gerade im Immobiliensektor und insbesondere bei Zwangsversteigerungen immer noch übliche Praxis, dass auch große Beträge in bar gezahlt werden können nach Einschätzung aller Experten zu einem erheblichen Risiko für Geldwäsche bei. 

Praxistipp: 

Eine Übersicht der zuständigen Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich haben wir für Sie hier zusammengestellt. 


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