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Geldwäschebeauftragter macht sich Notizen in einer Besprechung
Aktuelle Änderungen im GwG und weitere Informationen
13.08.2021 – Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP DA) informiert in seinem aktuellen Newsletter über die zahlreichen Änderungen im GwG.

Zunächst werden die aktuellen Änderungen im Geldwäschegesetz ab 01. August 2021 vorgestellt. Die Überarbeitung von Texten und Formularen ist teilweise bereits erfolgt, ansonsten in Arbeit. Wichtige Hinweise zum Transparenzregister konnten Sie bereits unserem Beitrag entnehmen – das RP weist zusätzlich ausdrücklich darauf hin, dass im Regelfall nun die (dokumentierte) Einsichtnahme ins Transparenzregister zur Überprüfung der Angaben von Kunden zum wirtschaftlich Berechtigten ausreicht. 

Darüber hinaus stellt das RP weiterführende Materialien zur Verfügung. Dies betrifft z.B. die Dokumentation der Erfüllung der verstärkten Sorgfaltspflichten – die Formulare wurden um die aktualisierten Länder mit hohem Risiko für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung angepasst. Wichtig in diesem Zusammenhang der ausdrückliche Hinweis des RP, dass auch die in der Nationalen Risikoanalyse aufgeführten Länder mit besonderen Risiken zu beachten sind – davon sind mit Großbritannien, Italien, Schweiz, Zypern, Malta und Lettland auch 6 europäische Länder betroffen. 

Ein Hinweis auf die Warnhinweise von FIU und Egmont Group zur handelsbasierten Geldwäsche (wir berichteten) sowie eine Datenbank zur Ermittlung von sanktionierten Personen und Gruppen ist besonders für Güterhändler mit stark internationaler Ausrichtung ihres Geschäftes wichtig.  

Daneben werden spezifische Unterlagen des BMI zu einer sektoralen Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung durch NPO sowie zur sektorspezifischen Risikoanalyse bei juristischen Personen vorgestellt. Deutlich hingewiesen wird auf die Verpflichtung zur – regelmäßigen oder anlassbezogenen – Aktualisierung der Risikoanalyse. Dies dürfte in diesem Jahr zu einigem Aufwand bei den Verpflichteten führen. Wenn Sie dazu Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.  

Eine Information über die Erweiterung des Geldwäschestraftatbestand im Frühjahr auf alle Straftaten sowie ein Überblick über die neuen EU-Pläne zur Verbesserung der Geldwäscheprävention runden den Newsletter ab. 

Praxistipp: 

Als Verpflichteter aus dem Nichtfinanzsektor sind die Informationen der jeweiligen Aufsichtsbehörde für Sie sozusagen „Pflichtlektüre“. Das RP Darmstadt hat bundesweit eine führende Rolle für die Beaufsichtigung dieses Bereichs und bietet über seinen Newsletter regelmäßig wichtige Informationen und Arbeitsmaterialien.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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