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Auch Bayern verstärkt den Kampf gegen Geldwäsche
31.05.2025 – Nach Berlin und NRW verstärkt nun auch Bayern seine Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Die Einrichtung eines Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität konnte mit dem vorzeitigen Ende der Ampel leider nicht mehr umgesetzt werden.  Erfreulicherweise verstärken aber die Bundesländer zunehmend ihren Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland (wir berichteten über NRW und Berlin).

Nun will auch Bayern die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärken – und richtet eine Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung (ZGV) für Geldwäscheverfahren von besonderer Bedeutung ein. Nach einer Pilotphase in Südbayern soll diese im ganzen Bundesland tätig werden.

Die neue ZGV geht dabei aus der bisherigen Zentralstelle zur Verfolgung von Kriminalität im Gesundheitswesen (ZKV) hervor und erhält zunächst zwei zusätzliche Planstellen für Ermittler. Sie soll landesweit die zentrale Anlaufstelle zu Fragen  der Geldwäschebekämpfung werden und insbesondere durch eine internationale Vernetzung mit ähnlichen Behörden die immer mehr länderübergreifenden Strukturen der Geldwäsche bekämpfen. Denn ob Mafia, organisierte Kriminalität, Drogenhandel oder Menschenhandel – mittels umfangreicher und oftmals länderübergreifender Transaktionen soll der kriminelle Ursprung der Vermögenswerte verdeckt  und die Gelder einer normalen wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden.

Ob die von Innenminister Hermann für 2024 genannten rund 9.000 Meldungen wegen Geldwäsche und rund 71 Millionen Euro abgeschöpfter Vermögenswerte so erfolgreich sind, ist angesichts des großen Dunkelfeldes an nicht entdeckten Fällen nur schwer zu beurteilen – bei 100 Milliarden Euro Geldwäsche in ganz Deutschland pro Jahr dürfte der auf Bayern entfallende Anteil drastisch höher sein.

Trotzdem ist der Ansatz zu begrüßen, denn dass in Deutschland insbesondere im Bereich der Ermittlung bei großen Fällen von Geldwäsche erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, ist seit dem nur mäßig ausgefallenen Prüfbericht der FATF im Jahr 2022 unstreitig.



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