Geldwäschebeauftragte in Hamburg
Seit dem 01.01.2013 sind Unternehmen mit einer Hauptniederlassung in der Hansestadt Hamburg verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten und Stellvertreter zu bestellen, wenn sie mit handeln. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung vom 09.11.2012. Die Regelung erfolgte behördlich im Rahmen einer sogenan