Zum Hauptinhalt springen
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com

Kategorie: Know-Your-Customer

Know-Your-Customer: Identifizierung eines Vertragspartners und verifizieren der Angaben anhand gültiger Ausweisdokumente

Zeitpunkt der Identifizierungspflicht für Immobilienmakler

Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem GwG (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). Sie müssen also die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes bei der Durchführung von Immobliengeschäften berücksichtigen. Zu welchem Zeitpunkt die Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, hat das Bayerische Staatsmini

Know-Your-Customer: Vorsicht bei Geschäftsanfragen aus dem Ausland

Güterhändler und Unternehmen bekommen nicht selten "geschäftliche" Anfragen aus dem Ausland. Der Kontakt läuft meistens über das Internet oder Telefon. Der vermeintliche Kunden aus dem Ausland zeigt sich interessiert und überweist Geld bzw. sendet einen Scheck als Vorschuss. Genaue Adressdaten des K

Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung: Banken screenen ihre Kunden

Aus einem aktuellen Entwurf der Baseler Bankenaufsicht mit dem Titel "Sound management of risks related to money laundering and financing of terrorism" geht hervor, dass die Banken weltweit angehalten sind, ihre Kunden auf Verdachtsmomente in Bezug zu internationalem Terrorismus und Geldwäsche zu üb