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Kategorie: Rechtsanwälte-Kammerrechtsbeistände-Patentanwälte-Notare

Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte, Notare sind Verpflichtete, soweit sie
a) für ihren Mandanten an der Planung oder Durchführung von folgenden Geschäften mitwirken:
aa) Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
bb) Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten,
cc) Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten,
dd) Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel,
ee) Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen oder
b) im Namen und auf Rechnung des Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen.

Geldwäschebeauftragter Arbeitsplatz mit MAC

Praxisleitfaden "Geldwäscheprävention" für Anwälte

Unter dem Titel "A Lawyer`s Guide to Detecting and Preventing Money Laundering" hat eine internationale Arbeitsgruppe, bestehend aus der International Bar Association (IBA), der American Bar Association (ABA) sowie des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE),  einen Leitfaden für Rechtsan
Geldwäschebeauftragter hat sein Mobiltelefon an der Lehne des Sessels abgelegt

Rechtsdienstleistung im Umfeld von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die FATF (Financial Action Task Force), ein international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche mit Sitz in Paris, hat in einer 146-seitigen Studie über 100 Fälle zusammengestellt, die die Methoden von Geldwäsche bei der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen darstellen. Die  Studie mi
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Synopse Geldwäschegesetz
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