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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
AMLA ist der Game-Changer
30.04.2026 – Das neue EU-weit einheitliche System zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird in wenig mehr als einem Jahr für alle Verpflichteten automatisch in Kraft treten.

Verabschiedet wurde das von der EU-Kommission 2021 vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Juni 2024. Es besteht aus vier Teilen (wir berichteten):

Anfang Juli 2027 wird neue EU-Verordnung verbindlich für alle Verpflichteten. Obwohl sich für die Verpflichteten nach GwG keine gravierenden Veränderungen ergeben, stecken im Detail einige Anforderungen, auf die sich Unternehmen rechtzeitig vorbereiten sollen. Denn in verschiedenen Punkten muss nicht nur die Risikoanalyse erweitert und überarbeitet werden, sondern es müssen auch Veränderungen hinsichtlich der Bestimmung der wirtschaftlichen Eigentümer sowie der politisch exponierten Personen berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erneuten Identifizierungspflicht führen und ggfs. sogar Anpassungen in Kundendatenbanken erfordern – ein solcher Schritt bedarf frühzeitiger Planung.

Was aber in der bisherigen Diskussion zu wenig beachtet wurde, ist die besondere Rolle, die die neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA einnimmt. Neben der unmittelbaren Aufsicht über einige besonders große international tätige Unternehmen ist AMLA verantwortlich für die einheitliche Durchführung der Aufsicht in den einzelnen EU-Ländern, in dem sie Standards für die nationalen Aufsichtsbehörden und FIU’s setzt und dies auch (wenn auch etwas indirekter) für den Nicht-Finanzsektor. Dazu ist AMLA ausdrücklich befugt, Leitlinien zu erarbeiten und Vorschriften der neuen AML-Verordnung durch sog. Technische Regulierungsstandards (RTS) zu präzisieren und aktualisieren.

Durch die Norm-Kontrolle und Norm-Entwicklung ist AMLA der eigentliche Game-Changer, auch wenn die Vorschläge von AMLA formal noch von der EU-Kommission herausgegeben werden müssen. Banken und Versicherungen können ein Lied davon singen, wie Solvency II in der Folge durch die oft mehrfach pro Jahr herausgegebenen neuen RTS (Regulatory Technical Standards) zu einer deutlichen Erhöhung der Änderungshäufigkeit der Vorgaben geführt hat  und damit zu einer permanenten Aufgabe geworden ist. Genau das ist für den Bereich der Geldwäscheprävention ebenfalls zu erwarten. In einem Interview bei dem es auch um die künftige Einbeziehung von großen Fußballvereinen und – agenten als Verpflichtete geht, erläutert Bruna Szego, die Vorsitzende von AMLA, die Vorgehensweise. Und sie kündigt 40 (!) regulatorische Produkte an, die AMLA in diesem Jahr und der ersten Hälfte 2027 herausgeben will.

Praxistipp:
Von daher sollten Verpflichte die Arbeit von AMLA sehr aufmerksam verfolgen, da sich daraus unmittelbar Änderungen für ihre Geschäftspraxis ergeben können. Da neue RTS grundsätzlich zunächst als Entwurf (Draft) vorgestellt werden und kommentiert werden können (was die jeweiligen Interessenverbände i.d.R. auch ausführlich tun), besteht zumindest ein zeitlicher Spielraum, sich auf die schneller erfolgenden Änderungen einzustellen. Den gilt es aber auch zu nutzen.



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