Geänderte Mandanten-Identifizierungspflicht für Steuerberater
Am 01. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Dies führt unter anderem auch zu Veränderungen der Abgabenordnung (AO). Zukünftig sind Steuerberater nach dem neu eingefügten § 87d Abs. 2 AO verpflichtet, sich vor Übermittlung der Daten an die Finanzbehörde