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Kategorie: Aufsichtsbehörden

Zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Geldwäschegesetz

Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten im Internet

Das Polizeipräsidium Mittelhessen warnt in einer Pressemitteilung vom 15.10.2013 davor, auf dubiose Jobangebote aus dem Internet für die Tätigkeit als Paketagent oder Logistikmanager einzugehen. Vermeintliche Firmen aus dem Ausland (z.B. aus Estland, Russland oder den USA) bieten über das Internet l

Finanzaufsicht BaFin kontrolliert Banken stärker

Wie die „Welt am Sonntag“ bereits am 18.08.2013 berichtete, verschärfen die deutschen Behör-den, insbesondere die Finanzaufsicht BaFin, die Kontrollen bei deutschen Großbanken zur Anhal-tung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche. Wie das Blatt berichtete, rügt die BaFin, dass konkret bei der

BaFin ermittelt gegen Deutsche Bank

Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) mitteilt, ermittelt die Finanzaufsicht BaFin derzeit gegen die Deutsche Bank wegen angeblich "zu laxer Kontrollen" bei der Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Danach würden verdächtige Transaktionen zu spät der Polizei gemeldet. Das hausinterne Alarms

Pflicht zu Geldwäschebeauftragten in Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen (Arnsberg, , Düsseldorf, und ) haben im September und Oktober 2012 durch Allgemeinverfügung angeordnet, dass Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln, einen Geldwäschebeauftragen und einen Stellvertreter bestellen müssen. Nach der neuen Regelung,

Geldwäschebeauftragte in Hamburg

Seit dem 01.01.2013 sind Unternehmen mit einer Hauptniederlassung in der Hansestadt Hamburg verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten und Stellvertreter zu bestellen, wenn sie mit handeln. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung vom 09.11.2012. Die Regelung erfolgte behördlich im Rahmen einer sogenan

Pflicht zu Geldwäschebeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern sind verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten und Stellvertreter zu bestellen, wenn sie mit handeln. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Wirschaftsministeriums v0m 15.10.2012. Die Regelung erfolgte als “Allgemeinverfügung”, die unmittelbar