Zeitpunkt der Identifizierungspflicht für Immobilienmakler
Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem GwG (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). Sie müssen also die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes bei der Durchführung von Immobliengeschäften berücksichtigen. Zu welchem Zeitpunkt die Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, hat das Bayerische Staatsmini