Neue Meldepflichten bei Immobilientransaktionen 2026
Zum 1. Januar 2026 sind mit der "Unstimmigkeitsmeldung II" (§ 23b GwG) für Notare und dem geplanten, technisch noch nicht vollständig umgesetzten Immobilientransaktionsregister zwei eigenständige, aber inhaltlich verwandte Neuregelungen in Kraft getreten, die den Dokumentations- und Meldeaufwand...