Zum Hauptinhalt springen
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com

Kategorie: Verpflichtete

Verpflichtete Gruppen nach dem Geldwäschegesetz soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln

EU-Kommission veröffentlicht überarbeitete Liste mit Hochrisikoländern

Die EU-Kommission hat am 13. Februar 2019 eine Liste zu den Drittstaaten veröffentlicht, die nach ihrer Ansicht grundsätzliche Defizite bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Gegen den Widerstand Deutschlands, auch Panama und Saudi Arabien aufzunehmen, hat die EU-Ko

Güterhändler und das Geldwäschegesetz

Der Geldwäscheskandal der Danske-Bank zieht immer größere Kreise. Neben der Deutschen Bank scheinen nun auch weitere deutsche Unternehmen von dem weltweit größten Geldwäscheskandal erfasst zu werden. Wie das ARD-Politmagazin Kontraste in Zusammenarbeit mit der Wochenzeitschrift "Die Zeit" jüngst ber

Juweliere werden der leichtfertigen Geldwäsche beschuldigt

Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen international agierende Geldwäscher in Paris ermitteln die deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen mutmaßliche Geldwäscher auch in Deutschland. Wie der NDR, WDR und die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichten, sollen Mitglieder einer 14-köpfigen Gruppe Dr

Immobilensektor rückt in den Fokus der FIU

Die Pressemeldungen der letzten Wochen und Monate ließen es erahnen: Die Immobilienbranche ist im besonderen Maße anfällig für Geldwäschedelikte. Hier will nun die FIU - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll - genauer hinsehen. Dies geht aus einem Interview hervor, welches der

Geänderte Mandanten-Identifizierungspflicht für Steuerberater

Am 01. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Dies führt unter anderem auch zu Veränderungen der Abgabenordnung (AO). Zukünftig sind Steuerberater nach dem neu eingefügten § 87d Abs. 2 AO verpflichtet, sich vor Übermittlung der Daten an die Finanzbehörde

Sorgfaltspflichten und E-Geld: Datenschutzrechtlich zulässig?

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie sieht unter anderem vor, die Sorgfaltspflichten, also die Identifizierung des Kunden, auch bei E-Geld-Produkten anzuwenden und den Schwellenwert von 250 EUR auf 150 EUR zu senken. Die EU-Kommission verspricht sich davon