
Wer viel Geld investiert, konnte bislang Bürger Maltas werden – und damit in der gesamten EU frei leben und arbeiten. Der Europäische Gerichtshof hat diese umstrittene Praxis nun für rechtswidrig erklärt. Damit wurde die Klage der EU-Kommission gegen diese Regelung positiv entschieden. Die Klage erfolgte auf Aufforderung des EU-Parlaments 2022 – u.a. weil von diesen Regelungen eine erhebliche Gefahr von Geldwäsche und Korruption ausgingen.
Einige EU-Staaten hatten – vorwiegend nach der Finanzkrise aus finanziellen Gründen – eine Praxis eingeführt, bei der eine Staatsbürgerschaft gegen Investitionen i.d.R. in Millionenhöhe, von Bürgern aus Drittstaaten erworben werden konnte. Aufgrund heftiger Diskussionen und Proteste hatten Portugal und Zypern diese Praxis vor einiger Zeit eingestellt. Malta war das einzige EU-Land, das bislang an der Vergabe der Pässe gegen Geld festgehalten hatte und deshalb zeitweise sogar auf der „grauen Liste“ der FATF gelandet.
Der Europäische Gerichtshof urteilte nun, dass ein Mitgliedsland seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen dürfe, da der Erwerb der Staatsangehörigkeit sonst zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion werde. Die Regelungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft könnten die Mitgliedsstaaten zwar grundsätzlich selbst festlegen, müssten dabei aber EU-Prinzipien beachten. Und die setzen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft eine Verbundenheit von Staat und Bürger mit gegenseitigen Rechten und Pflichten voraus – reine Geldzahlungen seien damit nicht vereinbar.
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