Kryptoverwahrgeschäft: BaFin lädt ein zu Interessensbekundung
Unternehmen, die bereits jetzt schon das Kryptoverwahrgeschäft erbringen oder dieses beabsichtigen, haben die Möglichkeit, sich diesbezüglich unverbindlich mit der BaFin in Verbindung zu setzen. Da der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie...