Einscannen erfüllt Aufzeichnungspflicht nach Geldwäschegesetz
Wie die BaFin in einem aktuellen Rundschreiben vom 26. September 2014 mitteilt, erfüllt das Einscannen von zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokumenten i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG oder von zur Überprüfung der Identität vorgelegten oder herangezogenen Unterlagen i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz