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Kategorie: Verdachtsmeldung

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
2. ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
3. der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden

Geldwäschebeauftragter Arbeitsplatz mit MAC

Verdachtsmeldungen im Finanzsektor deutlich gestiegen

Wie die Rheinische Post am 20.09.2013 unter Berufung auf eine Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Bilanz bei der Geldwäschebekämpfung berichtet, sind im Zeitraum 2012 über 14.000 Verdachtsmeldungen zu Geldwäscheaktivitäten im Finanzsektor eingegangen. Dies stelle ei

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2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
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04/2022