Regelung zu Geldwäschebeauftragten in Baden-Württemberg in Kraft
Seit dem 15.02.2013 ist eine Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten in Baden-Württemberg in Kraft. Die Regelung wurde am 23.01.2013 von den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen erlassen. Am 01.02.2013 wurde die Regelung im Staatsanzeiger öffentlich